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Experten-Antwort

Bei teilweiser erwerbsminderung Pachteinnahmen der Krankenkasse mitteilen?

von Frührentner04.03.2015 | 18:20
1519 Ansichten
8 Antworten
Schönen guten Tag, ich habe eine teilweise Erwerbsminderung worüber auch meine Krankenkasse voll bezahlt wird, da ich nebenbei nicht arbeite. Letztens sagte mir ein Freund, da ich nur teilweise Erwerbsgemindert bin muss ich beim Rentenversicherer und Krankenkasse bescheid sagen das ich noch Pachteinnahmen habe. Heißt das für mich jetzt, das 50 % die Rentenversicherung an die Krankenkasse überweist und die anderen 50% werden als freiwillig Versichert von meinen Pachteinnahmen eingezogen? Dann bin ich also zu 50 % pflicht Krankenversichert und zu 50 % freiwilligen Krankenversichert oder wie?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.03.2015 | 09:59

Bei Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Gewerbebetrieb müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden.

7 Antworten

Die Antwortam 04.03.2015 | 22:03
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur 100% pflichtversichert oder 100% freiwillig versichert. Wenn Sie durch die halbe Frührente pflichtversichert werden und keine weiteren Einkünfte durch Arbeitsentgelt beziehen, wird die Krankenversicherung voll und ganz über Ihre halbe Erwerbsminderungsrente finanziert. Und da Sie pflichtversichert bei der Krankenkasse gemeldet sind, brauchen Sie keine Einkünfte durch Pacht, Miete, Zinsen und etc. angeben, da Interessieren nur Einkünfte durch Arbeitsentgelt. Anders sehe es aus wenn Sie freiwillig versichert wären, da Interessieren alle Ihre Einkünfte. Ich denke das ExpertenTeam wird meine Antwort bestätigen ;)
Schadeam 04.03.2015 | 21:11
Ihr Krankenversicherungsverhältnis müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Die Antwortam 04.03.2015 | 22:03
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur 100% pflichtversichert oder 100% freiwillig versichert. Wenn Sie durch die halbe Frührente pflichtversichert werden und keine weiteren Einkünfte durch Arbeitsentgelt beziehen, wird die Krankenversicherung voll und ganz über Ihre halbe Erwerbsminderungsrente finanziert. Und da Sie pflichtversichert bei der Krankenkasse gemeldet sind, brauchen Sie keine Einkünfte durch Pacht, Miete, Zinsen und etc. angeben, da Interessieren nur Einkünfte durch Arbeitsentgelt. Anders sehe es aus wenn Sie freiwillig versichert wären, da Interessieren alle Ihre Einkünfte. Ich denke das ExpertenTeam wird meine Antwort bestätigen ;)
W*lfgangam 04.03.2015 | 23:09
Hallo Frührentner, Einkünfte aus einer so genannten hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit (Steuerrechtlicher Gewinn auf dem EST-Bescheid überschreitet 5400 EUR im Jahr) sind sehr wohl anzeigepflichtig gegenüber der GKV wie auch der DRV. Steht alles im Rentenbescheid drin, man muss es nur finden/lesen können. Bei der GKV würden Sie 'mit zu hohen Einkünften/selbständiger Tätigkeit' aus der Pflichtversicherung rausfliegen und in die freiwillige Versicherung rein rutschen. Kein Anzug mehr bei der Rente, dafür Zuschuss von der DRV, aber insgesamt höhere Beiträge als Selbstzahler. Tipp: Ihre Krankenkasse ansprechen UND auch der DRV eine Mitteilung machen und den Beitragszuschuss zur freiwilligen GKV beantragen (Vordruck R821). Gruß w.
=//=am 05.03.2015 | 10:05
Seit wann sind PACHTEINNAHMEN Einkommen aus selbständiger Tätigkeit???
=//=am 06.03.2015 | 15:01
Ja, Pachteinnahmen aus Land- oder Forstwirtschaft sind bei der Rente Einkommen nach § 96 a VI. Ob aber solche Pachteinnahmen gemeint waren? Es kann ja auch eine Immobilie sein, die verpachtet wurde. Laien können die Begriffe manchmal nicht so auseinander halten. :-)
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