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Experten-Antwort

Bei voller Erwerbsminderungsrente Arbeitszeit bei 450 euro job

von Peter31.01.2020 | 12:55
180 Ansichten
9 Antworten

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Ich könnte einen 450 Euro Job bekommen in dem ich 2 tage in der Woche 4 stunden arbeite! Es ist ja die regel das man nur bis 3 Stunden Täglich arbeiten darf! Ich habe im Internet von einem Fachanwalt gelesen das die durchschnittliche Arbeitszeit in der Woche zugrunde gelegt wird und wäre dann 1,5 Stunden Täglich! Aber im Internet steht auch viel Humbug! Deswegen hätte ich gerne eine Antwort von den Experten! Vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

Ihr Rentenanspruch kann ganz entfallen, wenn Sie über ihr

festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten.

Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch.

Auch wenn Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden, kann Ihre Rente ganz entfallen.

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8 Antworten

Grobiam 31.01.2020 | 13:29
Leider wird Ihnen hier niemand die Absolution erteilen können. Ob sich Ihr Arbeitsvolumen schädlich auf Ihre Rente auswirkt, entscheidet die RV individuell. Melden Sie die Beschäftigung und schauen Sie, was passiert. Von :"machen Sie ruhig" bis hin zur Rentenüberprüfung ist alles möglich.
KuKam 31.01.2020 | 14:53
Es ist nicht die Regel bei voller Erwerbsminderungsrente, mit den unter 3 Stunden, es ist Gesetz. Zitat: Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein Somit wird es bei Ihrem Vorhaben wenig zu diskutieren und interpretieren geben.
Schorscham 31.01.2020 | 15:11
Zitat von KuK anzeigenausblenden
Ergänzung: § 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung Wie streng die jeweiligen DRV-Sachbearbeiter den Gesetzestext auslegen, ist von Fall zu Fall verschieden. Mit "UNTER drei Stunden" sind auch nicht 2 Stunden und 59 Minuten gemeint, (wie manche Witzbolde denken), sondern eher 2,5 bis maximal 2,75 Stunden. MfG
Schorscham 31.01.2020 | 15:28
Grundsätzlich dürfen auch voll erwerbsgeminderte Rentner so viel arbeiten wie sie sich zutrauen. Wer die gestzlichen Zeitgrenzen überschreitet, ist entweder nicht rentenrelevant erwerbsgemindert oder er arbeitet (rentenunschädlich) auf Kosten seiner Restgesundheit, was dann allerdings gutachterlich festgestellt werden muss, da ein Attest des eigenen Hausarztes nicht ausreicht. Wie bereits von einem anderen User erwähnt, sollten Sie die DRV schriftlich über Ihr Stellenangebot informieren und eine schriftliche Stellungnahme abwarten. Dann sind Sie garantiert auf der sicheren Seite. MfG
Peteram 31.01.2020 | 15:13
Ich werde den Job nicht annehmen! Ist zwar sehr schade aber ich brauch die Rente! Als Eu-Rentner einen passenden Job zu bekommen ist sehr schwer! Wenn die Rente nicht so schmal wäre bräuchte man keinen Job! Danke für die Antworten!
W°lfgangam 31.01.2020 | 16:23
Hallo Peter, schauen Sie in diesen Beitrag und folgen Sie den Hinweisen/Links, da ist alles zu dem Thema gesagt: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… Gruß w.
Peteram 03.02.2020 | 13:13
Viele Dank für die Antwort! Ich habe das Arbeitsangebot bereits abgesagt! MfG Peter
Deutsche Rentenversicherung
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