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Bei was werden die 0,3% bzw. 10,8% angewendet

von angi5703.02.2019 | 13:00
156 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, da ich ja nicht so helle bin, was ich von 2 Mitgliedern gesagt bekommen habe, möchte ich mich nochmal trauen, und eine Frage stellen ! Man hört immer 0,3% je Monat, maximal 10,8%. Kann mir bitte jemand erklären, wann diese Werte angewendet werden. Mein Geburtsdatum 29.06.1957 und dieses Jahr zähle ich im Juni zu den langjährig Versicherten.

5 Antworten

KSCam 03.02.2019 | 13:51
Wenn Sie mit 65+11 in Regelaltersrente gehen, haben Sie keinen Abschlag. Wählen Sie ab 63 die Altersrente für lang. Versicherte hat der Jg 57 mit 63 10,5% Abschlag, jeden Monat den Sie nach 63 gehen wäre der Abschlag 0,3% weniger. Wählen Sie - weil Sie 45 Arbeitsjahre haben - mit 63+10 Monaten die AR für besonders langj. Versicherte ist die ab 63+10 abschlagsfrei. Diese Rentenart können Sie nicht vorbeziehen! Aber das hat man Ihnen doch so ähnlich in den letzten Tagen schon mehrfach erklärt, außerdem müsste das auch so in Ihrer letzten Rentenauskunft stehen. Vielleicht ist es unterm Strich doch einfacher sich das in Ruhe persönlich in einer DRV Beratungsstelle nochmals ausführlich erklären zu lassen, bis 63 oder 63 plus 10 haben Sie ja noch alle Zeit der Welt.
Kaiseram 03.02.2019 | 14:46
Wenn man hier die Antworten nicht versteht, sollte man sich persönlich beraten lassen. Vielleicht klappt es dann besser. Es nützt dann auch nicht, wenn man ständig die gleichen Fragen in unterschiedlichen Threads stellt.
chiam 03.02.2019 | 13:11
Das sind die Abschläge bei der vorzeitiger Inanspruchnahme bestimmter Renten. Das Maximum von 10,8% (= 36 Monate à 0,3%) gilt insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten und bei der Altersrente für Schwerbehinderte. Bei der vorgezogenen Rente für langjährig Versicherte (mit 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten) sind dagegen auch höhere Abschläge möglich, bis 14,4% (= 48 Monate).
Logischam 03.02.2019 | 17:08
Nomen est omen Versteht keiner ?? Verstehe ich.
-am 04.02.2019 | 09:29
Hallo Angi57, der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Regelaltersrente erst ab einem bestimmten Alter in Anspruch genommen werden darf - das ist normalerweise das 67. Lebensjahr, für Ihr Geburtsdatum das 65. Lebensjahr plus 11 Monate. Sie können bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen (z.B. die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte) eine Altersrente auch schon vor Ihrer Regelaltersgrenze erhalten - dann aber für jeden Monat, den Sie die Rente früher erhalten, gekürzt um 0,3 Prozent. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Regelung hat der Gesetzgeber als besondere Bestimmung festgelegt, dass Sie bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 45 Jahren eine Rente ohne Abschläge erhalten können. Dies geht aber nur ab einem bestimmten Alter - bei Ihnen das 63. Lebensjahr plus 10 Monaten - und nicht früher. Auch bei einer Rente wegen Erwerbsminderung sind Abschläge fällig, wenn diese früher in Anspruch genommen wird, dabei ist aber der maximale Abschlag 10,8 Prozent. Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Rente und den Abschlägen haben, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
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