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Experten-Antwort

Beide Rentner Steuern bei Nebenjob des Ehemannes???

von Jestin17.07.2018 | 23:51
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4 Antworten

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Hallo, Hier unsere Frage: Sind beide Rentner Regina und Bernd. Bernd möchte neben der Rente einen Nebenjob /Minijob anfangen. Müssten an das Finanzamt für diesen Job ab Sept.2018 Steuern bezahlt werden und wie viel? Habe im Internet bei Rentenrechnern darüber nichts gefunden. Daten: Regina Rentnerin ab 2002 Steuern auf Rente = 50 %. und 100% Schwerbehinderung. Brutto Rente ab 01.01.18 bis 30.06.18 = ca. 972,- €. Brutto Rente ab 01.07.18 bis 31.12.18 = ca. 1,003,- € nach Rentenerhöhung. Betriebsrente monatlich 72,- € Gesamte Rente 2018 ca. 12..714 €. Davon 50% an Steuern Finanzamt = ca. 6.357 € Bernd Rentner ab 2016 Steuern auf Rente = 72 %. und 50% Schwerbehinderung. Brutto Rente ab 01.01.18 bis 30.06.18 = ca. 1.526- €. Brutto Rente ab 01.07.18 bis 31.12.18 = ca. 1575,- € nach Rentenerhöhung. Gesamte Rente 2018 ca. 18.612 €. Davon 72% an Steuern Finanzamt = ca. 13.400 € Zu versteuernde Rente würde der Betrag von ca. 19.757 € sein. Davon würde der Grundfreibetrag von 18.000 € noch abgezogen werden. Verbleiben würde ein Betrag von ca. 1.757 € sein wo Steuern ans Finanzamt antfallen würden. Diese 1.757 € können aber durch 100 % Schwerbehinderung von Regina und 50% von Bernd sowie Versicherungen, Haftpflicht, Kfz, Krankenkasse, Pflegeversicherung u.s.w zu keiner Steuernachzahlung ans Finanzamt führen ODER? Was ist aber falls Bernd ab Sept. 2018 einen Nebenjob machen würde. Er darf pro Jahr 6.300,- € dazu verdienen ob in einen Monat oder aufs Jahr verteilt. Dadurch würde aber die Steuerlast um diese 6.300 € gegenüber Finanzamt steigen ODER? Es könnten aber noch evtl. Werbungskosten u.s.w.geltend gemacht werden. Ich möchte keinen Nebenjob machen wo das Finanzamt mir 60% oder 80% von meinen Verdienst im Nebenjob an Steuern abzieht. Das ist der springende Grund meiner Mail an dieses Forum. Ich brauche Hilfe ob sich der Nebenjob überhaupt lohnt und bitte um evtl. einige Rechenbeispiele von Euch. Da ich bis 27.07.18 nur die Möglichkeit habe diesen Job zu bekommen bitte ich mir dringend eine Antwort zu geben. Falls noch Nachfragen vorhanden sind beantworte ich diese umgehend. Danke für Rückantworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jestin,

bezüglich der Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 18.07.2018 | 00:24
Minijob pauschal versteuert = kein Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen Das war jetzt aber keine Rentenfrage, deswegen lieber zum Finanzamt und sich das bestätigen lassen.
Grokoam 18.07.2018 | 09:21
"Davon würde der Grundfreibetrag von 18.000 € noch abgezogen werden" Beantwortet das deine Frage? Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
chiam 18.07.2018 | 09:12
Und wenn sich jemand Steuerliches dazu sinnvoll äußern soll (über die Pauschalbesteuerungsmöglichkeit beim Minijob hinaus), wäre nicht ganz unwesentlich: Sind die beiden verheiratet, und werden sie gemeinsam veranlagt?
Deutsche Rentenversicherung
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