Wenn es durch die sogenannte "Mütterente" zu einer Rentenerhöhung kommt und sich die Differenz der in der Ehe erworbenen Ansprüche - die ja im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden sollen - nachträglich verändert, kann beim Amtsgericht –Familiengericht- ein Abänderungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Veränderung bestimmte Mindestbeträge übersteigt.
Ob diese Voraussetzung für ein Abänderungsverfahren vorliegt, prüft das Gericht. Dabei kann es für die Beteiligten zu Änderungen der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen, die über die bloße Berücksichtigung der "Mütterrente" hinausgeht. Deshalb empfiehlt sich im Vorfeld unbedingt eine eingehende Prüfung, evtl. durch eine(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, vorzunehmen.