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Experten-Antwort

Beiträge für eine Frührente ab 63

von Frank Herrmann04.10.2015 | 14:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin heute 61 Jahre alt und zu 50 Prozent schwerbehindert. Gerne möchte ich mit 63 Jahren in Rente. Bisher habe ich 33 Jahre in die GRV eingezahlt, bin aber ab 1.1.2016 selbstständig. Kann ich durch freiwillige Beiträge mein Rentenniveau mit Rentenbeginn 63 erhöhen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ja, Sie können freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn Sie nicht bereits aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit (oder anderweitig) versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Durch die freiwilligen Beiträge erhöht sich natürlich Ihr Rentenniveau.

Noch ein Hinweis: Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Sofern sie nur 33 Jahre mit Beitragszeiten und keine anderen Zeiten haben, müssen Sie ohnehin noch 2 Jahre lang Beiträge einzahlen oder andere rentenrechtliche Zeiten zurücklegen, um mit 63 Jahren in Altersrente gehen zu können.

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4 Antworten

LSam 05.10.2015 | 21:30
wie vielfach hier schon angeführt, die Rentabilität aus "freiwilligen Beiträgen und Rentenzuwachs" ist nur gering. . Da diese Art Beiträge nicht als vollwertige Pflichtbeitragszeit gelten, können Sie, so meine ich, die noch fehlenden Monate für einen Rentenanspruch nicht erreichen, die Zahlung dient nur zur Rentenaufstockung. . Anzuraten ist, eine geringfügige versicherungsfreie Tätigkeit zu finden, wo sie freiwillig auf die Summe des Beitrages für die Rentenversicherung aufstocken, dadurch aber diese Monate vollwertige Pflichtbeitragszeit werden, mit der sie die noch fehlenden Monate erfüllen können. . Rufen Sie mich an, wir können darüber am Telefon sprechen 0451-5028508
Psychtherapeutam 06.10.2015 | 00:23
Zitat von LS anzeigenausblenden
Mensch LS, wenn Sie keine Ahnung haben, sollten Sie hier nicht so tun als ob. Hier suchen Menschen ernsthaft Rat! Natürlich werden freiwillige Beiträge auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet, siehe Arbeitsanweisung der Rentenversicherungsträger: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Mensch LS, man kann seit 2013 keine versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen mehr aufnehmen. Seitdem sind neue geringfügige Beschäftigungen immer versicherungspflichtig, siehe folgender Link: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b… Bloß nicht anrufen! Dieser Mensch hat keine Ahnung!
LSam 06.10.2015 | 17:48
User Psychtherapeut, bedaure, hier eine unkorrekte Aussage getroffen zu haben. . Ist zum Teil dem Umstand geschuldet, das freiwillige Beitragszeiten in einem Rentenbescheid nicht als vollwertig gelten, ich daraus schlussfolgerte, dann können daraus auch keine Anwartschaften entstehen. . Trugschluss, korrigiere ich. . keine Ahnung zu haben ist ein bisschen weit hergeholt. . Immerhin habe ich bisher in mehr als 1000 überprüfter Rentenbescheide Mängel zum Nachteil der Betroffenen festgestellt, im Extremfall mit mehr als 700 DM monatlicher Mehrzahlung. . Richtig ist aber, besser zu recherchieren, bevor geantwortet wird. . Und wenn sich "Experten/tinnen" meiner Meinung anschließen, sie nicht weiter kommentieren, ist das ja auch nicht unbedingt ein Indiz von "keine Ahnung" . Wie immer auch, nehme berechtigte Kritik an.
W*lfgangam 06.10.2015 | 19:10
Hallo Frank Herrmann, denken Sie aber auch daran, dass - sofern Sie eine vorgezogene Altersrente haben wollen - der Hinzuverdienst (selbständiger Tätigkeit läuft weiter?) erheblich einzuschränken ist, der steuerrechtliche Gewinn darf 5400 EUR jährl. nicht überschreiten, sonst käme nur noch eine Teilrente bis Null-Zahlung infrage. > Kann ich durch freiwillige Beiträge mein Rentenniveau mit Rentenbeginn 63 erhöhen? Grundsätzlich können 35 Versicherungsjahre *) dazu führen, dass Sie sogar einen Zuschlag zur Rente erhalten könnten. Ist Ihr Durchschnittswert aus allen Zeiten unter 75 %, können die Jahre vor 1992 auf bis zu 75 % aufgewertet werden. *) sofern zu Ihren 'eingezahlten' 33 Jahren weitere beitragsfreie Rentenzeiten vorhanden sind, haben Sie möglicherweise bereits 35 Jahre voll ...dann wäre eine freiwillige Beitragszahlung in der Tat nicht besonders rentabel, ggf. können Sie steuerlich eine Beitragszahlung zusätzlich verwerten (Steuerberater fragen). Die Rentenfragen würde ich schon mal zeitnah in der nächsten Beratungsstelle abklären lassen. Gruß w.
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