Hallo,
ja, Sie können freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn Sie nicht bereits aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit (oder anderweitig) versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Durch die freiwilligen Beiträge erhöht sich natürlich Ihr Rentenniveau.
Noch ein Hinweis: Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Sofern sie nur 33 Jahre mit Beitragszeiten und keine anderen Zeiten haben, müssen Sie ohnehin noch 2 Jahre lang Beiträge einzahlen oder andere rentenrechtliche Zeiten zurücklegen, um mit 63 Jahren in Altersrente gehen zu können.