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Experten-Antwort

Beiträge in Luxemburg CCSS anrechenbar/ auszahlbar?

von Gerhard Nasswitz21.08.2013 | 11:56
2685 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 75 Monate als Angestellter in Luxembourg in die Rentenkasse eingezahlt. Die 45 Monate zur Wartezeit des Anspruches werde ich nicht vollmachen können, ferner besteht Anwartschaft zur deutschen GRV. a) Kann ich mir die 75 Monate in LUX auszahlen lassen? b) Kann ich mir die 75 Monate in LUX zur deutschen GRV anrechnen lassen, d.h. übertragen lassen. Danke im Voraus für jeden sachdienlichen Hinweis.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Wartezeit zählen jeweils auch die Versicherungszeiten aus den anderen EU/EWR-Staaten.

Welche Ansprüche Sie aus Luxemburg haben, erfragen Sie bitte direkt beim luxemburgischen Rentenversicherungsträger.

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12 Antworten

santanderam 21.08.2013 | 12:08
a) nein b) nein Sie werden am Tag X eine (kleine) Rente aus Luxemburg erhalten
Gerhard Nasswitzam 21.08.2013 | 12:24
Eine (kleine) Rente bekommt man in LUX, wenn man mindestens 120 Monate gezahlt hat. Ihre letzte Aussage ist also falsch (geraten). Wieso soll ich jetzt annehmen, dass Ihre Antworten zu a) und b) dann aus Kenntnis der Materie entspringen?
MGam 21.08.2013 | 12:43
Vielleicht finden Sie die Antworten in dieser Broschüre ggfs. die Kontaktdaten zu den entsprechenden Versicherungsträgern. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
MGam 21.08.2013 | 12:44
Entschuldigung, hier der vollständige Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
MGam 21.08.2013 | 12:48
Irgendwie kann ich den Link nicht reinkopieren: Gehen Sie daher auf die Startseite der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de unter Broschüren --> Ausland --> Europäische Vereinbarungen finden Sie dann auch die Broschüre "Meine Zeit in Luxemburg - Arbeit und Rente europaweit"
Gerhard Nasswitzam 21.08.2013 | 12:56
Dankeschön. Die Broschüren habe ich gelesen. Sie beschreiben aber nicht meinen Fall,sondern gehen vom Rentner aus, der tatsächlich auch Rentenansprüche geltend machen kann.
Gerhard Nasswitzam 21.08.2013 | 13:16
Die Antwort war so knapp, dass ich sie wohl falsch verstanden habe. Ich muss als zum Tag X in LUX nachweisen, dass ich auch in DE rentenvers.pflichtig gearbeitet habe und bekomme dann von dort eine niedrige Rente zusätzlich zur mickrigen Rente hier?
Annaam 21.08.2013 | 12:58
Zur Wartezeiterfüllung der Luxemburgrente werden auch Beitragszeiten aus anderen EU- Ländern herangezogen. Also nix ist es mit "falsch geraten". Sie wollen Hilfe hier im Forum und pöbeln gleich den ersten an der Ihnen hilft. Also den ball mal schön flach Halten.
MGam 21.08.2013 | 13:02
Warum sollten Sie keinen Rentenanspruch geltend machen können? Sie haben doch sowohl Zeiten in der deutschen Rentenversicherung als auch Monate in der luxemburgischen Versicherung. Seite 17: Für die Wartezeit von 10 Jahren zählen auch die Versicherungszeiten aus den anderen EU/EWR-Staaten, also erfolgt für die Anspruchsprüfung ob die Wartezeit erfüllt ist eine Zusammenrechnung der Zeiten.
Annaam 21.08.2013 | 13:22
Das ist doch Ihre Schuld, wenn Sie halt nur mickrige Jobs hatten, dann gibt es auch nur mickrige Renten.
Schadeam 21.08.2013 | 17:46
Lieber Herr Nasswitz, das man wenn man in mehreren Staaten arbeitet, später mal mehrere Renten bekommt, ist doch eigentlich so überraschend nicht, oder? Das hätte Ihnen jeder einigermaßen Kundige schon damals, als Sie im 2. Staat angefangen haben zu arbeiten, gesagt (sofern Sie danach gefragt hätten). Und dass jeder Staat zunächst mal nach der Beitragshöhe die Rente ausrichte, überrascht auch nicht wirklich...... Dass aus 75 Monaten in LUX keine Superrente rauskommt, ist doch ebenso sonnenklar, oder nicht? Die deutschen Beiträge in LUX nachzuweisen, ist ebenso "kinderleicht": den Kollegen in LUX eine Kopie seines deutschen Versicherungsverlaufes zu schicken, bzw. der DRV umgekehrt die Kopie der Aufstellung aus LUX, sollte auch keinen überfordern. PS: Wer Fragen zur RV eines anderen Staates hat, sollte zunächst dort mal nachfragen...:)
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