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Experten-Antwort

Beiträge in Zeiten mit unbezahltem Urlaub

von Miriam Welte12.03.2019 | 11:42
152 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin teilzeitbeschäftigt und muss aus persönlichen Gründen von meiner Arbeit 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Ich werde in der Zeit kein anderes Einkommen haben. Werden für diesen Zeitraum vom Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung geleistet oder kann ich freiwillige Beiträge selbst einzahlen? Mit welchem Betrag müsste ich dann rechnen? MfG Miriam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Welte,

die Antwort des Experten aus dem Jahr 2016, die Sie unter dem von W*olfgang geposteten Link finden, ist auch heute noch rechtlich korrekt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

chiam 12.03.2019 | 14:15
Auch bei zwei Monaten unbezahltem Urlaub muß nicht zwangsläufig eine füllbare Lücke entstehen. Z.B. unbezahlter Urlaub vom 15. März bis zum 15. Mai: – von irgendwann bis 14. April Pflichtbeitragszeit – von 15. April bis 15. Mai nichts – von 16. Mai bis irgendwann Pflichtbeitragszeit Hier ist eine Lücke da, die aber keinen ganzen Kalendermonat abdeckt. Sowohl April als auch Mai sind mit Beitragszeiten belegt. Es gibt keinen Monat, für den man freiwillige Beiträge zahlen müßte oder könnte. Anders sähe das natürlich aus, wenn der unbezahlte Urlaub z.B. vom 1. April bis 31. Mai ginge. Ich würde mir allerdings zunächst einmal weniger Gedanken über eine mögliche Lücke in der Rentenversicherung machen als über die Lücke in den Kranken- und Pflegeversicherung.
Miriam Welteam 12.03.2019 | 14:21
Danke schön!
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