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Experten-Antwort

Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung von Bruttorente oder

von Hans Joachim Klotz15.10.2010 | 09:36
3879 Ansichten
10 Antworten
auch von Betriebsrente, Kapitaleinnahmen, Mieteinnahmen. Auf der Krankenkassenseite steht bei Beiträge Krankenversicherung Pflegeversicherung als Rentner Tarife > Rentner steht: KrankenversicherungAllgemeiner Beitragssatz: 14,90 v. H. Anteil Rentenversicherungsträger: 7,0 v.H Anteil Rentner: 7,9 v.H. Zusatzbeitrag: 8€* PflegeversicherungBeitragssatz: 1,95 v. H. Frage: Werden die 7,9% bzw. 1,95 % von der Bruttorente berechnet oder von den gesamten Einnahmen aus Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitaleinnahmen. Annahme monatlich Rente wäre 1500 Euro Betriebsrente wäre 800 Euro Mieteinnahme wäre 1000 Euro Kapitaleinnahmen wäre 150 Euro Danke für feedback Jochen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2010 | 08:46

Die Beiträge zur Krankenversicherung (7,9%) und zur Pflegeversicherung (1,95%) werden von der Bruttorente der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet und nicht von den gesamten Einnahmen aus Rente, Betriebsrente, Miet- und Kapitaleinnahmen.

Ansonsten kann ich dem Beitrag von Skatrentner nur zustimmen.

9 Antworten

Völlig Falsches Forumam 15.10.2010 | 10:07
Wie sie vielleicht noch nicht bemerkt haben, handelt es sich bei dem Forum hier um ein Forum der Rentenversicherung. Sie haben, wie sie vielleicht auch noch nicht bemerkt haben, ausschliesslich Fragen zru Krankenversicherung. Diese Fragen müssen wie logischerweise bei der Krankenkasse stellen, und NICHT in einem Forum der Rentenversicherung. Wenden Sie sich einfach an die Krankenkasse, und schon werden Ihre Fragen geklärt. Sie gehen ja sicher auch nicht zum Bäcker, wenn sie neue Schuhe brauchen, oder etwa doch?
Hans Jochimam 15.10.2010 | 10:31
Sie haben auch Recht, allerdings wird ja vom Rentenversicherungsträger KV und PV Beiträge direkt von der Rente abgezogen und an die Krankenkasse überwiesen, so sagte mir die KK. Insofern gibt es da ja durchaus Berührungspunkte ;-) Jochen
Völlig Falsches Forumam 15.10.2010 | 11:01
Hallo, ich weiss das ich Recht habe. Ihrer Argumentation nach, könnten sie die Frage auch Ihrer Bank stellen, denn die überweist Ihnen ja die Rente. Also gibt es auch dort Berührungspunkte. Glaube nicht, das man Ihnen bei der Bank eine Antwort auf Ihre Frage Werden die 7,9% bzw. 1,95 % von der Bruttorente berechnet oder von den gesamten Einnahmen aus Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitaleinnahmen geben kann. Diese Frage ist, eigentlich logisch, und auch ziemlich leicht nachvollziehbar, ausschliesslich von der Krankenkasse zu klären. Naja aber dirkutieren wir gerne weiter, das ist doch schliesslich das wichtigste was wir im Studium gelenrt haben, nicht wahr. Diskutieren sie, immer, auch die sinnlosesten Sachen. Man könnte die Frage auch einem Müllmann stellen. Denn Ihre Betriebsrente erhalten sie von Ihrem ehemaligen Betrieb, und der Betrieb hat sicher Müll produziert. Der wurde durch die Müllabfuhr abgeholt. Und schon haben wir wieder Berührungspunkte.
Hans Jochimam 15.10.2010 | 11:46
Danke für Ihr feedback. Man erkennt sofort dass Sie ein "Experte" sind. Im Gegensatz zur mir. Da mir die gesamten Abläufe WER WAS an WEHN zahlt, habe ich halt mal hier gefragt. Wenn ich alles schon gewusst hätte ... Toll, dass Sie trotzdem sich die Mühe machten mich aufzuklären ;-) Jochen
Völlig Falsches Forumam 15.10.2010 | 13:16
Kein Thema. Fragenden soll geholfen werden. Jetzt wissen sie , an wen sie sich wenden müssen. Und somit ist Ihnen geholfen. Das ist das wichtigste!!! Ein schönes Wochenende P.S. : EIn Experte bin ich jedoch nicht, ist fpr mich logisches Denken, das Fragen zum Krankenkassenbeitrag, die Krankenkasse beantwortet.
mialeinam 15.10.2010 | 16:18
Also, leider gibt es immer mehr sog. Fachidioten, die keinen Milimeter von ihrem Gebiet abweichen. Die sitzen dann in irgendwelchen Ämtern und spielen den großen Zampano, wie hier auch. Früher hat man einem hilfebedürftigen Bürger weitergeholfen, auch wenn es gerade mal nicht das eigene Fachgebiet war. Diese Zeiten sind leider vorbei. Früher gab es hier im Forum Leute, die auch mal ein klein wenig nach links oder rechts geschaut und gute Ratschläge erteilt haben. Ich selbst habe davon sehr profitiert und war damals sehr dankbar dafür. Diese Leute wurden jedoch offensichtlich vergrault. Jetzt hat man das Revier wieder fest im Griff. Also, bezüglich der Krankenkassenbeiträge auf EMR und Betriebsrente war es jedenfalls bei mir so, daß ich ein Formular von der Krankenversicherung ausfüllen mußte, wo die einzelnen Rentenarten aufzuführen waren. Alles weitere regelte dann die Krankenkasse mit den betreffenden Rententrägern. Nichts für ungut, liebe Rentenexperten, aber meine diesbezüglichen Erfahrungen durfte ich doch hier weitergeben, oder? Grüße mialein
Skatrentneram 15.10.2010 | 16:50
Hallo Jochen, falls Sie bei der Krankenkasse als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner sind müssen Sie Beiträge zur KV + PV nur aus Ihrer gesetzlichen Rente und Ihrer Betriebsrente zaheln. Für die Mieteinnahmen und die Kapitaleinnahmen werden keine Beiträge fällig. Allerdings sind die Beiträge aus der Betriebsrente von Ihnen alleine zu tragen, also 14,9 % KV und 1,95 % PV. Sollten Sie jedoch freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, müssen Sie von allen 4 Einkunftsarten Beiträge entrichten, also gestzl. Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte. Ich hoffe Ihnen hier etwas geholfen zu haben obwohl, wie schon vorher von schlauen Leuten geschrieben, es sich hier um ein Forum der Rentenversicherung handelt.
Völlig Falsches Forumam 15.10.2010 | 13:23
andjessi schrieb

... in dem alle Fragen rund um die Rente und Altersvorsorge gestellt werden sollen/dürfen. Dazu gehört natürlich auch(!) die Verbeitragung und Versteuerung. Zumindestens in allgmeingültigen Grundzügen.

Wie sie vielleicht noch nicht bemerkt haben, handelt es sich bei dem Forum hier um ein Forum der Rentenversicherung.
... in dem alle Fragen rund um die Rente und Altersvorsorge gestellt werden sollen/dürfen. Dazu gehört natürlich auch(!) die Verbeitragung und Versteuerung. Zumindestens in allgmeingültigen Grundzügen.
Genau, fragen darf man alles. Sie können heir auch Fragen wieviel Butter man für den Streukuchen braucht. Aber bei mir ist es so, das wenn ich eine Frage stelle, das ich auch eine richtige Antwort erwarte. Und die Experten der Rentenversicherung sind keine Experten der Krankenversicherung, sonst würden die sicher bei der Krankenversicherung arbeiten. Oder gehen sie zum Tierarzt, wenn sie krank sind??? Frei nach dem Motto .... Ist schliesslich ein Arzt, also muss er mir helfen. Aber gut, das man hier im Rentenforum nach Steuern und Krankenkasse fragt, ist ja so alt wieder Kölner DOM. So ist das halt...PISA lässt grüssen ;-)
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