Hallo MJ,
wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.
Sie sind geringfügig tätig, wenn Ihr Arbeitseinkommen regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigt. Dabei kommt es allein auf Ihr aktuelles Arbeitseinkommen an. Maßgeblich wird hier voraussichtlich der Einkommensteuerbescheid sein.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre zur Selbständigkeit:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html
Bestehen für Sie Zweifel, ob Sie als selbständig Tätiger zum Personenkreis gehören, der kraft Gesetzes versicherungspflichtig ist steht der Vordruck V0020 zur Verfügung. Hier prüft die Rentenversicherung für Sie, wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht.
Diesen Vordruck können Sie auch ganz einfach online stellen unter: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
Viele Grüße