Guten Tag,
durch eine Beitragserstattung verfallen alle vor der Erstattung zurückgelegten rentenrechtlich relevanten Zeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Zeiten zu diesem Zeitpunkt schon durch einen Feststellungsbescheid vorgemerkt worden sind. Das heißt, auch Ihre seinerzeit noch nicht berücksichtigten Lehrzeiten und Schulzeiten sind durch die Erstattung untergegangen. Nur die nach der Erstattung neu hinzugekommenen Zeiten können aktuell angerechnet werden.
Sollte die Beitragserstattung damals rechtswidrig gewesen sein, weil Sie zusammen mit den Lehrzeiten doch mindestens 5 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, kann die Erstattung rückgängig gemacht werden. In diesem Fall müssten Sie den Erstattungsbetrag zurückzahlen und alle Zeiten würden wieder aufleben. Inwieweit das mit Blick auf Ihre Beamtenversorgung sinnvoll ist, kann ich nicht einschätzen (sh. hierzu auch die Anmerkung von "W°lfgang").
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