Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Beiträge trotz Beitragserstattung

von Gudrun04.09.2021 | 15:40
225 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, vielleicht kann mir bitte jemand eine Erstauskunft geben. Ich war Beamtin und habe mir eine geringe Anzahl von gesetzlichen RV-Beitägen (unter 5J.) erstatten lassen (2008). Da ich die 5J Wz. nicht mehr erfüllen konnte. Nun habe ich vor ein paar Jahren durch Scheidung und Versorgungsausgleich einen Anspruch auf die Regelaltersrene erhalten. Ich habe jetzt erst festgestellt, dass ich noch geringe Beiträge durch eine Lehrzeit hätte und Schulzeiten, welche zum Zeitpunkt der Erstattung leider noch nicht im Rentenkonto berücksichtigt waren. Keine Ahnung warum sie zum Zeitpunkt der Entstehung damals nicht an die RV gemeldet wurden. Da ich durch den Versorgungsausgleich ja wieder ein Versicherungskonto habe und dadurch Rente bekomme, macht es Sinn die Zeiten noch anerkennen zu lassen bzw.ginge das überhaupt noch? Das Konto wurde ja durch die Erstattung schon einmal gelöscht. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2021 | 12:37

Guten Tag,

durch eine Beitragserstattung verfallen alle vor der Erstattung zurückgelegten rentenrechtlich relevanten Zeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Zeiten zu diesem Zeitpunkt schon durch einen Feststellungsbescheid vorgemerkt worden sind. Das heißt, auch Ihre seinerzeit noch nicht berücksichtigten Lehrzeiten und Schulzeiten sind durch die Erstattung untergegangen. Nur die nach der Erstattung neu hinzugekommenen Zeiten können aktuell angerechnet werden.

Sollte die Beitragserstattung damals rechtswidrig gewesen sein, weil Sie zusammen mit den Lehrzeiten doch mindestens 5 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, kann die Erstattung rückgängig gemacht werden. In diesem Fall müssten Sie den Erstattungsbetrag zurückzahlen und alle Zeiten würden wieder aufleben. Inwieweit das mit Blick auf Ihre Beamtenversorgung sinnvoll ist, kann ich nicht einschätzen (sh. hierzu auch die Anmerkung von "W°lfgang").

1 Antworten

W°lfgangam 05.09.2021 | 21:21
Hallo Gudrun, das dürfte es dann wohl gewesen sein. Womöglich ist die Beitragserstattung sogar zu Unrecht erfolgt/60 Monate Beiträge vorhanden - plötzlich sind noch Beiträge aus der früheren Lehrzeit vorhanden - damit revidierbar?? Pragmatisch: wenn Sie den Höchstversorgungssatz als Beamtin erreichen, denken Sie nicht daran, Ihr früheres Rentenkonto zu aktivieren, damit die Rente 1:1 (nicht die aus dem Versorgungsausgleich/die jetzt dadurch erworbene Regelaltersrente) von der Pension abgezogen wird. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026