Hallo Kribo,
sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert?
Bei Bezug von Krankengeld wären Sie dann in der Rentenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig, wenn Sie im letzten Jahr vor Beginn des Krankengeldes zuletzt rentenversicherungspflichtig waren.
Die Beiträge werden aus 80 Prozent des der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde liegenden Arbeitseinkommens berechnet.
Die Beiträge werden von Ihnen und der Krankenkasse je zur Hälfte getragen, soweit sie auf das Krankengeld entfallen, im Übrigen von der Krankenkasse.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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