Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Marie25.10.2019 | 14:05
98 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Müssen für erkaufte Rentenbeträge aus Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung wegen Abschlägen aus Versorgungsausgleich oder vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

ja, die später bezogene Bruttorente ist kranken- und pflegeversicherungspflichtig, wie auch in den übrigen Antworten der Forumsteilnehmer schon ausführlich dargestellt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Rudiam 25.10.2019 | 15:54
ja, sofern beim Rentenbezug Versicherungspflicht in der gKV vorliegt. Mit den Beiträgen erkaufen Sie sich Bruttorentenbeträge. Was Netto rauskommt, hängt von Ihrem Krankenversicherungsverhältnis ab. Die Frage, ob oder was am Ende bei der Rentenzahlung abgezogen wird, spielt bei der Frage der Einzahlung von Ausgleichspunkten keine Rolle und wird losgelöst behandelt. Und umgekehrt natürlich auch: Wenn man freiwilliges Mitglied der gKV oder privat krankenversichert als Rentenbezieher ist, erhöhen die Einzahlungen letztlich auch den Beitragszuschuss.
Vateram 25.10.2019 | 15:58
Eindeutig ja. Diese Ausgleichszahlungen werden ja bei Rentenbeginn nicht als gesonderte Zahlungen neben ihrer Rente gezahlt, sondern erhöhen den Bruttorentenanspruch insgesamt. Liegt Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner vor, werden von der erhöhten Bruttorente die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
W°lfgangam 25.10.2019 | 20:18
Hallo Marie, daneben besteht natürlich die Möglichkeit, die Ausgleichszahlungen als 'Altersvorsorgeaufwendungen' gegenüber dem Finanzamt gelten zu machen, somit die tatsächliche Einzahlungssumme schon zeitnah faktisch zu reduzieren. Darüber/was hier möglich ist, informiert Sie der Steuerberater Ihres Vertrauens. Gruß w.
suchenwiam 25.10.2019 | 22:34
Mit Geduld, etwas Rechnerei und https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_(Steuerrecht)#Aufwen… kann man auch ohne Steuerberater die freiwilligen RV-Beiträge steuergünstig einteilen. Hat bei mir für 2018 anstandslos geklappt (zur Kontrolle habe ich 1€ mehr eingezahlt, der vom Finanzamt auch genau gekappt wurde). Die Steuererstattung deckte rund 30% meiner freiwilligen Beiträge ab.
W°lfgangam 26.10.2019 | 20:35
Zitat von suchenwi anzeigenausblenden
Hallo suchenwi, interessanter Link! In der Tat kann man sich mit Geduld und Rechnerei dem Optimum in dieser Frage selbst annähern :-) Gruß w. PS: 99 von 100 eher nicht ...die legen eben noch ein paar EUR für den Steuerberater drauf ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026