Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus der Rente?

von Regina22.02.2016 | 00:48
1588 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und vorab DANKE für Ihre HILFE. Nun meine Frage: Ich erhalte seit wenigen Wochen eine 2jährig befristete Voll-EM-Rente. Mein Beschäftigungsverhältnis ruht, solange die Rente gezahlt wird. Werden während des Rentenbezugs auch Beiträge zur Arbeitsagentur gezahlt? Ich frage, weil es ja sein kann, dass ich nach der Rente nicht mehr in meinen Job zurückkehren möchte (ich wurde dort erheblich gemobbt). Hätte ich dann Anspruch auf ALG? Habe 21 Jahre gearbeitet und eingezahlt und noch nie ALG in Anspruch genommen. Aber wenn jetzt 2 Jahre lang wegen der Rente nichts an die Agentur gezahlt wird, bekäme ich Angst, dass ich nach der Rente gar kein Einkommen mehr hätte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regina,

s. Antwort von Rob.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Robam 22.02.2016 | 08:06
Für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung werden in der Regel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet (§ 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III). Diese werden allein vom Rentenversicherungsträger getragen (§ 347 Nr. 7 SGB III).
bvcam 22.02.2016 | 07:31
Nein. Aus den Rentenbescheid ist klar ersichtlich (Seite 1) welche Beiträge zu welchen Sozialversicherungszweigen abgeführt werden. Alo-Versicherung gehört nicht dazu.
Andr*asam 22.02.2016 | 07:54
Gemäß § 26 SGB III besteht eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung für Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und die unmittelbar vor Beginn der Rente versicherungspflichtig beschäftigt waren oder bei denen noch ein Anspruch nach SGB III bestand. Warum dies nicht auf dem Rentenbescheid aufgeführt wird entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
W*lfgangam 22.02.2016 | 20:35
Zitat von Andr*as anzeigenausblenden
Hallo Andr*as, warum sollte es? Das 'Versicherungsleben' im Rentenbescheid endet mit Feststellung der EM/Schnitt. Was danach passiert ist nur für eine Folgerente (nicht die Weiterbewilligung der EM-Rente) von Bedeutung. UND - diese Beiträge zur AfA führen nicht zu 'neuen' Versicherungszeiten, sondern können lediglich den Bezugszeitraum eines späteren ALG noch verlängern bei Nichtverlängerung ein befristeten EM-Rente. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026