Hallo, Rita,
Rentner müssen grds. krankenversichert sein. Rentner, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, müssen ca. 11% für KV- und PV-Beiträge Ihrer Rente leisten. Da diese Beiträge zur KV und PV prozentual berechnet werden, ist es so, dass sich der Beitrag beim Bezug einer teilweisen Erwerbsminderung in etwa halbiert. Als Fazit unter ist die Bemerkung unter „Merke“ von W*lfgang also zutreffend