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Experten-Antwort

Beiträge zur KV und PflegeVers. bei teilweise Erwerbsminderung

von Rita S14.08.2016 | 18:33
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5 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur Höhe der teilweise Erwerbsminderung. In meiner jährlichen Information steht für die volle Erwerbsminderung ein Betrag von knapp 1200 Euro. Da geht dann doch noch Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Ist das bei der teilweisen Erwerbsminderung auch so, daß noch Beträge abgezogen werden, oder kann man den hälftigen Betrag (in etwas) annehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Rita,

Rentner müssen grds. krankenversichert sein. Rentner, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, müssen ca. 11% für KV- und PV-Beiträge Ihrer Rente leisten. Da diese Beiträge zur KV und PV prozentual berechnet werden, ist es so, dass sich der Beitrag beim Bezug einer teilweisen Erwerbsminderung in etwa halbiert. Als Fazit unter ist die Bemerkung unter „Merke“ von W*lfgang also zutreffend

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4 Antworten

Marioam 14.08.2016 | 19:23
Hallo, in Ihrem Beispiel wäre die halbe EMR ca. 600 Euro. Natürlich müssen Sie auch davon KV/PV ca. 11% abziehen. Aber warten Sie auf weitere Experten Antworten ab. Mfg
W*lfgangam 14.08.2016 | 19:26
Hallo Rita S, die KV/PV-Beiträge werden nach % der jeweiligen Kasse abgezogen, 10,5 - 11 % sind es. Natürlich wird auch dieser Beitrag von einer teilweisen EM-Rente abgezogen. Da die Rente aber nur halb so hoch wie eine volle ist, ist der Beitrag auch nur 'halb' so groß. Es sind trotzdem 10,5 - 11 %. Merke: hohe Rente = hoher Abzug, kleine Rente = kleiner Abzug ;-) Gruß w.
Herz1952am 14.08.2016 | 19:43
Hallo Rita S, wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse nicht zufrieden sind, können Sie zu einer anderen Kasse wechseln: http://www.hkk.de/main/versicherung_beitraege/informationen_zum_… https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/wechsel/wechsel.html (Die wollen aber alle nur Ihr Bestes (Geld). (smile) Hier sind noch 2 Links, was die Krankenkasse machen darf und was nicht: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb… https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Alles Gute für Sie!
Herz1952am 15.08.2016 | 10:49
Nicht vergessen, verklagen Sie, vor und nach dem Wechsel die jeweilige Krankenkasse.
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