Hallo Heinz K.,
da seit dem 01.04.2004 auch die krankenversicherungspflichtigen Rentner ihren Pflegeversicherungsbeitrag allein zu tragen haben, wurde auch die Bezuschussung des Pflegeversicherungsbeitrags der freiwillig und privat krankenversicherten Rentner beendet. Die Rentenversicherungsträger sind daher seit dem 01.04.2004 bei keinem Rentenbezieher mehr an den Aufwendungen für den Pflegeversicherungsschutz beteiligt. Das gilt sowohl für freiwillige und versicherungspflichtige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse als auch für Rentner, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert sind.