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Experten-Antwort

Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson

von Ichbins08.02.2017 | 17:53
1401 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag zusammen, ich habe gerade den Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ausgefüllt. Zur Zeit arbeite ich max. 30 Stunden... Was ist aber, wenn ich selbst mal Krankengeld beziehe? Werden dann keine zusätzlichen Rentenpunkte mehr gutgeschrieben? Darf ich in dieser Zeit überhaupt jemanden pflegen oder muß ich dann jemanden beauftragen? Ich weiß, es sind viele Sachen auf einmal, aber vielleicht weiß jemand eine Antwort? Danke im Voraus!!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2017 | 11:27

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI für Personen in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen oder mehrere Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen und wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat. Die Versicherungspflicht ist ausgeschlossen, wenn die Pflegeperson neben der Pflege eine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Stunden in der Woche ausübt.

Erhalten Pflegepersonen Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld) im Anschluss an eine Beschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden, ist nur dann von einer Unterbrechung der Pflegetätigkeit auszugehen, wenn die Pflege tatsächlich nicht mehr ausgeübt wird. Inwiefern Sie die Pflegetätigkeit bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit in Ihrer Beschäftigung weiterführen dürfen, klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber, dem Arzt und Ihrer Krankenkasse.

Unterbrechen Sie Ihre Pflegetätigkeit aus krankheitsbedingten Gründen endet die Versicherungspflicht zur Rentenversicherung.

Bei Fragen zur Beitragsabführung wenden Sie sich bitte an die zuständige Pflegekasse.

1 Antworten

KSCam 08.02.2017 | 19:10
Schlimmstenfalls kann während einer Krankheit die Pflege nicht fortgeführt werden (wenn Sie z.B. nach einem Unfall wochenlang im Spital liegen). Aber das ist zunächst mal nicht ein Problem des Rentenforums sondern ein Problem des Gepflegten (der Ersatz für Sie braucht) und der Pflegekasse. In erster Linie sollte die Informationspflicht bei der Pflegekasse liegen, dort kommt doch tag täglich vor dass jemand der Pflege leistet krank wird.... Und im schlimmsten Fall kriegen Sie - während Sie länger krank sind - keine zusätzlichen "Rentenpunkte" wenn Sie niemanden pflegen - wäre wohl auch nicht soooo tragisch; würde der zu Pflegenden morgen sterben oder müsste ins Pflegeheim, sind die "Zusatzpunkte" auch weg. Ich würde den Antrag stellen und nicht heute schon über jedes hätte wenn und aber grübeln.
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