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Experten-Antwort

Beitrag für die Krankenkasse bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

von Wedel17.06.2015 | 23:44
1272 Ansichten
5 Antworten

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Schönen guten Tag, Zum Fall: wenn man von der Gesetzlichen Rentenversicherung ein Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommt und zusätzlich eine rein private Berufsunfähigkeitsrente und dabei beachtet das man gesetzlich pflichtversichert bei der Barmer Ersatzkasse ist, aber NICHT unter sechs Stunden täglich arbeiten geht, da Rente wegen teilweiser und keiner vollen Erwerbsminderung vorliegt. Meine Frage: Wie wirkt sich das dann auf den Beitrag für die Krankenkasse aus? Werden dann NUR die Beiträge mit der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenkasse für die gesetzliche Krankenkasse berechnet, da man ja gesetzlich Pflichtversichert ist bei der Ersatzkasse? Oder wird man anteilig zur Hälfte FREIWILLIG Versichert da man ja eigentlich halbtags arbeiten gehen könnte und die rein private Berufsunfähigkeitsrente wird beim Beitrag mitberechnet? Mit freundlichen Grüßen Wedel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wedel,

wenn Sie zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, stellt diese fest, ob als Rentenbezieher Versicherungspflicht besteht oder ob Sie sich freiwillig versichern müssen. Diese Entscheidung ist für den Rentenversicherungsträger bindend.

Stellt die Krankenkasse Versicherungspflicht fest, ist der entsprechende Beitrag aus allen sozialversicherungspflichtigen Einkünften zu entrichten. Hierzu gehören z. B. Renten der gesetzlichen RV und betrieblichen Altersvorsorge und Arbeitsentgelte, falls Sie neben der teilweisen EM-Rente noch mehr als geringfügig tätig sind. Nicht beitragspflichtig ist hier die private RV.

Sollte die Krankenkasse Sie jedoch nur als freiwilliges Mitglied aufnehmen, ist der entsprechende Beitrag aus allen Einkünften (auch aus der privaten RV) zu entrichten.

Über Art und Umfang der zu zahlenden Beiträge berät Sie Ihre Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 18.06.2015 | 00:52
Hallo Wedel, es gibt nur den Status Pflicht- ODER freiwillig Versicherter (Kassenart egal). Für die Beitragsberechnung zählen bei beiden Versicherungsarten diverse Einkünfte (mit), aus denen jeweils Beiträge (zusätzlich) fällig werden: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR0… Eine private BU-Rente ist bei Pflichtversicherten außen vor; bei freiwilligen Mitgliedern Bestandteil aller Einnahmen für die Beitragsbemessung. Gruß w.
Fritzam 18.06.2015 | 07:04
Hallo W*lfgang, 00.52 Uhr geantwortet, wann schlafen Sie denn? Oder bekommen Sie die Ü,stunden bezahlt?
HotRodam 19.06.2015 | 14:41
Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für Dummschwätzer !
W*lfgangam 19.06.2015 | 15:34
...machen Sie jetzt den Sympathie-Limbo-U20cm? ;-) Gruß w.
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