Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Beitrag für KVdR-Rentner ab 1/2009

von kratze07.10.2008 | 07:04
2577 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Nun ist es beschlossen, der einheitliche Kassenbeitrag ab 2009 wird auf 15,5% festgesetzt. Ich zitiere aus dem Weser Kurier vom 04.10.:  ..... darin enthalten ist auch der schon bisher fällige, von Beschäftigten und Rentnern allein zu bezahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent.   Ist das so??   Wenn nicht, haben wir Rentner ja wieder mal eine drastische Senkung der Renten hinzunehmen. Denn von der geplanten Entlastung der Arbeitnehmer durch Senkung der Arbeitslosenversicherung haben wir ja wohl nichts.   Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo kratze,

nach meinem Kenntnisstand ist der Sonderbeitrag von 0,9% bereits in den von der Koalitionsrunde beschlossenen 15.5% enthalten. Anzumerken bleibt jedoch, dass die Rentenversicherungsträger grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gestaltung der Beitragssätze in der Krankenversicherung haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Heike,

nein. Für die Bemessung der Beiträge für krankenversicherungspflichtige Rentner findet ab 01.01.2009 der allgemeine Beitragssatz nach § 241 SGB V Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt entfällt auch die für krankenversicherungspflichtige Rentner in § 247 Abs. 1 S. 2 SGB V geltende Regelung, wonach Beitragssatzänderungen mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten wirksam werden.

18 Antworten

Jaam 07.10.2008 | 07:17
So wird es sein.
Heikeam 07.10.2008 | 07:52
Der Beitragssatz wird auf 14,6% angehoben. Hiervon trägt der Versicherte und der Arbeitgeber (DRV) jeweils die Hälfte. Hinzu kommt der Sonderbeitrag von 0,9% der vom Versicherten alleine zu tragen ist. In den (meisten) Medien wird vereinfacht der Beitragssatz mit 15,5% angegeben. Heike
Corlettoam 07.10.2008 | 08:38
Die Rentner werden bei dem Gesundheitsfond die grössten Verlierer sein und am stärksten zur Kasse gebeten werden ! Von den 15,5% Gesamtbeitrag , werden 14,6 % geteilt ( Rentner /RV ) und die restlichen 0,9 % muß der Rentner alleine tragen. Im Gegensatz zum Arbeitnehmer, der ja durch die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung etwas zumindest wieder " entlastet " wird, hat der Rentner davon ja gar nichts. Persönlich werde ich wahrscheinlich zumindest prozentual mit der grösste Verlierer dieses Gesundheitsfonds sein, da mein jetziger KK Beitragssatz nur ganze 12,6 % beträgt! Also habe ich eine Erhöhung um satte 2,9 % oder exakt 12,38 Euro pro Monat zu stemmen . Damit hat man dann die diesjährige Rentenerhöhung , zumindest in meinem persönlichen Fall , wieder mehr als eingesackt !
Staatsdieneram 07.10.2008 | 09:04
An alle: Spätestens jetzt sollte allen klar sein, weshalb bei der Rentenanpassung 2008 (mit Rechtsgrundlage) getrickst wurde: - die Erhöhung der Beiträge zur PV (1.7.08) fiel nicht sofort auf und - zum 1.1.09 bleibt bei den meisten Rentnern (rd. 20 Mio. Wähler!) eine schwarze bis leicht rote 'Null' im Vergleich zu 6/2008 ...einzig nagt die (mehr als gefühlte) Inflation weiter an den Einkünften aller...!
Schiko.am 07.10.2008 | 09:13
Kann ihren ärger verstehen. Gut sieht es aus für DAK und AOK mitglieder. Bisher galten für den arbeit- nehmer 7,25 plus 0,90=8,15 die rentenversicherung 7,25. Neu 7,30 plus 0,90 = 8,20 der AN., die rentenver. 7.30 somit 15,50 gesamtbeitrag. Schlimm aber trifft es die private-und betriebsrente,da ja der rentner den gesamt- beitrag zahlen muss. MfG.
Malnachfragenam 07.10.2008 | 09:56
Wieso sieht es für AOK und DAK Versicherte gut aus ? Sorry, falls ich eine blöde Frage gestellt habe.
Realistam 07.10.2008 | 09:57
Die Differenz zwischen 12,6 Prozent und den künftigen 15,5 Prozent - INKLUSIVE 0,9 Prozent Sonderbeitrag, der schon IMMER vom Versicherten alleine aufgebracht werden musste, - beträgt tatsächlich 2,9 Prozent. OHNE Sonderbeitrag aber nur 2 Prozent. Davon zahlen Sie die Hälfte, haben also "nur" eine Mehrbelastung von 1 Prozent statt von 2,9 Prozent!
Realistam 07.10.2008 | 10:05
Weil diese Krankenkassen ohnehin schon hohe Beiträge hatten! (Spitzenreiter ist übrigens die City BKK, mit einem derzeitigen Beitragssatz von 16,5 Prozent. Rechnet man den vom Versicherten alleine aufzubringenden Sonderbeitrag von 0,9 Prozent hinzu, sind das sogar 17,4 Prozent, also 1,9 Prozent mehr, als der künftige Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent!)
Wolfgangam 07.10.2008 | 10:05
Weil Versicherte, deren Krankenkasse heute schon einen allgemeinen Beitragssatz von 14,xx %, ab 01.01.2009 nur unwesentlich mehr zahlen müssen. Die DAK hat zz. 14,5 + 0,9 = 15,4. Insofern ist die geplante Erhöhung um 0,1 % für die DAK-Versicherten marginal. Gruß w.
Schiko.am 07.10.2008 | 11:01
Da freuen sich doch die betroffenen, wenn sie künftig weniger zu bezahlen haben. MfG.
Heikeam 07.10.2008 | 10:54
Hallo, bisher wurden doch Beitragssatzänderungen bei Rentenbeziehern immer erst mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten wirksam. Bleibt diese Regelung? Gruß Heike
Heikeam 07.10.2008 | 11:30
Danke mfg Heike
Realistam 07.10.2008 | 13:28
Die City BKK-Versicherten sollten sich eigentlich tatsächlich freuen, lieber @Schiko.! Ich selbst war dort, bzw. bei einem späteren Fusionspartner der City BKK, bis vor ein paar Jahren ebenfalls noch versichert. Anfänglicher Beitragssatz "lächerliche" 11,8 Prozent und danach stolze 15,5 Prozent zzgl. Sonderbeitrag! Danach wechselte ich in eine sehr günstige KK und bekomme nun die brutale Härte dieses total überflüssigen Gesundheitsfonds zu spüren. MIR ist bestimmt nicht zum Jubeln zu Mute! Ein freundlicher Gruß auch an Sie, @Schiko!
Kurtam 07.10.2008 | 16:06
>>NKLUSIVE 0,9 Prozent Sonderbeitrag, der schon IMMER vom Versicherten alleine aufgebracht werden musste Realist, wie des öfteren liegen sie auch hier mal wieder daneben. Sie hätten Po..litiker werden sollen, ihre Aussagen hören sich nämlich genauso an wie deren dummes Geschwätz. Diese 0,9% wurden erst im Juli des Jahres 2005 eingeführt
Realistam 07.10.2008 | 17:54
"Diese 0,9% wurden erst im Juli 2005 eingeführt." Interessant! Habe ich vielleicht etwas anderes behauptet? Ich habe der Vollständigkeit lediglich darauf hingewiesen, dass dieser Sonderbeitrag schon immer vom Versicherten ALLEINE getragen werden musste und NICHT, das der Sonderbeitrag schon immer existiert hat. Jeder NORMALDENKENDE Mensch hat das bestimmt auch so verstanden, Sie "kluger(?)" Mensch! Sollten Sie irgendwelche SACHLICHE Kritik an meinen Beiträgen vorzubringen haben, dann raus damit. Aber verschonen Sie mich und die anderen Forumsteilnehmer bitte künftig mit Ihren unqualifizierten Zwischenrufen - DANKE!
Claudiaam 07.10.2008 | 18:52
Na das war ja wohl ein klassisches Eigentor, was der "schlaue" Kurt da geschossen hat. Manchmal ist es eben tatsächlich besser die Klappe zu halten als grundlos andere Leute anzupöbeln, nicht wahr, Kurt?
-_-am 08.10.2008 | 19:58
Die Milchmädchenrechnung wird sich am Jahresende herausstellen, wenn die Mitglieder von Kassen mit bisher schon hohem Beitragssatz einen Zuschlag aus eigener Tasche (ohne Arbeitgeberbeteiligung bzw. Beteiligung des Rentenversicherungsträgers) bis zu 1% zahlen müssen, weil ihre Kasse mit den 15,5% nicht auskommt, während andere Kassen eine Geldprämie zahlen. Die großen Ersatzkassen haben bereits während der Verhandlungen verkündet, dass sie mindestens 15,8% brauchen, weil sie sonst mit den Beiträgen nicht auskommen werden. Wer klug ist, zieht daraus bereits jetzt die Konsequenzen, denn der einheitliche Beitragssatz ist eine Mogelpackung. Die Knappschaft -mit einem heutigen Beitragssatz von 12,7%- hat z. B. das Ziel, ihren Mitgliedern für das Jahr 2009 eine Geldprämie auszuzahlen. Seit dem 1. April 2007 ist die Knappschaft für alle gesetzlich Krankenversicherten frei wählbar. Nachzulesen: http://www.knappschaft.de/lang_de/nn_90320/DE/1__navi/1__mitglie…
-_-am 08.10.2008 | 20:15
Die Milchmädchenrechnung wird sich am Jahresende herausstellen, wenn die Mitglieder von Kassen mit bisher schon hohem Beitragssatz einen Zuschlag aus eigener Tasche (ohne Arbeitgeberbeteiligung bzw. Beteiligung des Rentenversicherungsträgers) bis zu 1% zahlen müssen, weil ihre Kasse mit den 15,5% nicht auskommt, während andere Kassen eine Geldprämie zahlen. Die großen Ersatzkassen haben bereits während der Verhandlungen verkündet, dass sie mindestens 15,8% brauchen, weil sie sonst mit den Beiträgen nicht auskommen werden. Wer klug ist, zieht daraus bereits jetzt die Konsequenzen, denn der einheitliche Beitragssatz ist eine Mogelpackung. Die Knappschaft -mit einem heutigen Beitragssatz von 12,7%- hat z. B. das Ziel, ihren Mitgliedern für das Jahr 2009 eine Geldprämie auszuzahlen. Seit dem 1. April 2007 ist die Knappschaft für alle gesetzlich Krankenversicherten frei wählbar. Nachzulesen: http://www.knappschaft.de/lang_de/nn_90320/DE/1__navi/1__mitglie…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026