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Experten-Antwort

Beitrag in WISO

von Clemens 14.10.2014 | 19:42
4416 Ansichten
12 Antworten
In der WISO-Sendung vom 06.10.14 lief ein Beitrag zum Thema fehlerhafte Rentenbescheide. Am Ende des Beitrags gibt es einen Hinweis, wonach Ansprüche der Deutschen Rentenversicherung gegen einen Rentner nach 10 Jahren verjähren würden. Ist diese Aussage richtig? Falls ja, kann mir bitte jemand die gesetzliche Grundlage hierzu nennen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2014 | 09:31

Hallo Clemens,

die Aussage, dass Ansprüche der Deutschen Rentenversicherung gegen Rentner, die eine Leistung zu Unrecht bezogen haben, nach zehn Jahren verjähren, ist nicht richtig.

Rentner müssen zu Unrecht erhaltene Leistungen erstatten, soweit der Rentenbescheid, mit dem diese Leistungen festgestellt wurden, aufgehoben/zurückgenommen werden kann. Die Rücknahme anfänglich rechtswidriger Rentenbescheide ist in § 45 SGB X geregelt. Danach kann ein Verwaltungsakt nur zurückgenommen werden, soweit kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des fehlerhaften Bescheides vorgelegen hat. Außerdem muss die Rücknahme innerhalb der Fristen des § 45 Abs. 3 SGB X erfolgen. Welche Frist maßgeblich ist (2 Jahre, 10 Jahre oder unbefristet), ist u. a. davon abhängig, inwiefern der Rentenbezieher den fehlerhaften Bescheid (mit)verschuldet hat.

Abschließend möchten wir festhalten, dass pauschale Aussagen dazu, ob Bescheide aufgehoben werden können und Leistungen zurückzuerstatten sind, nicht möglich sind. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Rücknahme eines Bescheides vorliegen, orientiert sich sehr stark an den Umständen des Einzelfalls.

11 Antworten

Pauleam 14.10.2014 | 20:19
Heute kam ein Beitrag im ZDF ("Volle Kanne"), dass von einer Rentnerin 30 000 Euro nachgefordert wurden. Angeblich hat sie sich diese Summe innerhalb von 10 Jahren von der Rentenversicherung erschlichen. Sie hat vor Gericht verloren, ihr wurde aber Ratenzahlung zugestanden. Umgekehrt kann ein Rentner von der Rentenversicherung nur 4 Jahre nachfordern, dann ist sein Anspruch verjährt. Ein Schelm, wer böses denkt!
Schorscham 14.10.2014 | 19:56
Man sollte doch wohl innerhalb von 10 Jahren festgestellt haben, ob der Rentenbescheid korrekt ist oder nicht. Oder überprüfen Sie Ihre Strom-, Wasser-, Gasrechnungen auch erst dann, wenn bei "WISO" darauf hingewiesen wird, dass manche Rechnungen fehlerhaft sind? Ich prüfe solche wichtigen Dinge immer SOFORT!
Schorscham 14.10.2014 | 20:31
Paule schrieb

Heute kam ein Beitrag im ZDF ("Volle Kanne"), dass von einer Rentnerin 30 000 Euro nachgefordert wurden. Angeblich hat sie sich diese Summe innerhalb von 10 Jahren von der Rentenversicherung erschlichen. Sie hat vor Gericht verloren, ihr wurde aber Ratenzahlung zugestanden.

Umgekehrt kann ein Rentner von der Rentenversicherung nur 4 Jahre nachfordern, dann ist sein Anspruch verjährt.

Ein Schelm, wer böses denkt!

Die Rentenversicherung bescheißt ja auch nicht mit Absicht, im Gegensatz zu manchen Leistungsempfängern. Und bei der Vielzahl von Rentenbeziehern dauert es eben manchmal seine Zeit, bis die DRV von irgendwelchen Unstimmigkeiten erfährt. Der Rentenbezieher braucht aber im Regelfall nur ein paar Stunden, um seinen Rentenbescheid auf Plausibilität zu überprüfen. Insofern sind 4 Jahre Verjährungsfrist schon ziemlich großzügig bemessen.
Platzverweisam 14.10.2014 | 22:00
Paule schrieb

Heute kam ein Beitrag im ZDF ("Volle Kanne"), dass von einer Rentnerin 30 000 Euro nachgefordert wurden. Angeblich hat sie sich diese Summe innerhalb von 10 Jahren von der Rentenversicherung erschlichen. Sie hat vor Gericht verloren, ihr wurde aber Ratenzahlung zugestanden.

Umgekehrt kann ein Rentner von der Rentenversicherung nur 4 Jahre nachfordern, dann ist sein Anspruch verjährt.

Ein Schelm, wer böses denkt!

Ihr Fristenvergleich ist absolut daneben, um es vorsichtig auszudrücken. Sie sollten "Böses" groß schreiben. Dann würden Sie den Unterschied vielleicht auch bemerken und es wäre auch orthographisch richtig. Es ist ja wohl ein gewaltiger Unterschied, ob ein Irrtum oder Fehler berichtigt wird oder ob mit zweifelhaften oder kriminellen Mitteln Leistungen erschlichen werden. Das Geld wird auch nicht von "der Rentenversicherung" erschlichen, sondern von der Solidargemeinschaft der Beitragszahler, für die die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aktiv zu werden hat. Man muss sich schon sehr über das Rechtsbewusstsein einiger Menschen wundern. Immerhin haben Leistungsempfänger das Recht, jederzeit einen Antrag nach § 44 SGB X zu stellen und festgestellte Unrichtigkeiten umgehend korrigieren zu lassen. Leider lesen viele Menschen nicht einmal die erste Seite des Rentenbescheides vollständig.
zeldaam 14.10.2014 | 21:00
Hallo @all, die Beiträge bei „WISO“ und bei „Volle Kanne“ handeln übrigens vom gleichen Fall (Versorgungsausgleich falsch berücksichtigt) – also das ganze nochmals aufgwärmt. Dumm nur, dass sich die böse DRV auch noch an die Gesetze hält: Bei Ursprungsbescheiden zuungunsten des Renters ( also jetzt Nachzahlung) gilt die Frist von 4 Kalenderjahren für die Nachzahlung. Für derartige Neufeststellungen / Neuberechnungen gilt § 44 SGB X, die Nachzahlungsfrist ist im Absatz 4 geregelt. Die Frist wird rückwirkend ab dem Datum des Eingangs des Überprüfungsantrages bzw. wenn kein Antrag gestellt wurde (die DRV also von Amts wegen arbeitet) gerechnet. Vier Kalenderjahre können somit zu fast 5 Jahren werden. z.B. Rentenbeginn 01.03.2005 Überprüfungsantrag am 31.12. 2014 eingegangen Frist : 01.01.2010 – 31.12.2013 → Nachzahlung ab 01.01.2010 bis laufend → 5 Jahre Überprüfungsantrag am 02.01.2015 eingegangen Frist : 01.01.2011 – 31.12.2014 → Nachzahlung ab 01.01.2012 bis laufend → 4 Jahre Bei Rücknahme von Rentenbescheiden mit Überzahlungen gilt § 45 SGB X, die 10 – Jahres- Frist ist hier im Absatz 3 Satz 3 geregelt. Hier gilt übrigens eine taggenaue Frist (z.B. Rentenbescheid vom 05.10.2001, Bekanntgabe = + 3 Tage, somit am 08.10.2001 , Frist 09.10.2001 bis 08.10.2011. Es gibt aber auch Fallgestaltungen, in denen die 10- Jahres- Frist nicht gilt (z.B. laufende Geldleistung → Rente , § 45 Absatz 3 Satz 4 SGB X siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Bei der Nachzahlung sind übrigens ggf. auch noch Zinsen drin (§ 44 SGB I, bei einer Rückforderung der DRV handelte es sich quasi um einen zinsfreien Kredit, der im Übrigen auch ggf. in Raten zurückgezahlt werden kann (z.B. durch Einbehalt eines Teils der Rente) , siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
77am 15.10.2014 | 07:44
Schorsch schrieb

Nö, die suchen nur ganz gezielt nach dem Netto-Rentenbetrag.

Und erst wenn sie durch irgendeinen reißerischen TV-Beitrag darüber informiert wurden, dass manche Rentenbescheide fehlerhaft sind, fällt ihnen auf, dass ihr Rentenbescheid ja noch viel mehr Informationen enthält, als den Zahlbetrag.

Traurig aber wahr!

Es wird niemand behaupten, dass die Deutsche Rentenversicherung mit Absicht Fehler macht. Aber wenn der Versicherte im Antrag alle Angaben richtig macht, diese dann aber - aus welchem Grund auch immer - nicht beachtet werden, ist die 4-Jahres-Frist für Nachzahlungen doch ungerecht. Z.B. Nicht-Berücksichtigung des Zuschlags für Kindererziehung bei Witwenrenten nach dem neuen Hinterbliebenenrecht. Wurde hier der Fehler erst mehr als vier Jahre nach Rentenbeginn bemerkt, wurde - zumindest von der DRV Bund - nur für vier Jahre zurückgezahlt. Und falls Sie jetzt anmerken wollen, dass eine Witwe mit kleinen Kindern nach dem Tod des Ehemanns ja nichts besseres zu tun hat, als sich in das Rentenrecht einzulesen (was damals ja nicht mal die zuständigen Sachbearbeiter verstanden haben) halte ich dies für ziemlich für lebensfremd.
dereinfachemichelam 15.10.2014 | 09:15
Hallo Ich möchte hier jetzt mal Kurz Mitteilen warum ich diesem Land sehr misstrauisch gegenüberstehe! Ja teilweise sogar Hassss empfinde! Mein Vater war mit 60 Jahren nach 48 Arbeitsjahren in Rente gegangen, ja er hatte seine Lehre mit 12 Jahren Begonnen.(auf einem Gut als Schmidt) Mit Ablauf seines 65 Lebens Jahres hätte er Anspruch auf R Erhöhung gehabt! Dies viel der RV aber erst 5 Jahre Später auf sie entschuldigte dies mit der Überlastung durch die Wiedervereinigung! Er bekam 3 Monate Rückwirkend bezahlt das wars für die RV! Eine Klage bis zum Landes Sozial Gericht blieb ohne Erfolg! Weil das Bundessozialgericht festgestellt hatte das, das so OK ist. Der Richter am Landessozial Gericht stellte in der Verhandlung fest das er dieses Urteil des Bundesgerichts für nicht in Ordnung hält! Steht auch so in der Urteilsbegründung, er könne gegen ein Bundes Urteil das Politisch Motiviert war nichts machen! Ich sehe heute noch diese feixt Grinsenden Leute Der DRV vor mir! Es handelt sich um 17500 DM! EINE MENGE GELD! Also Vorsicht was Politiker und Verwalter euch erzählen! Zum Glück gibt es heute GOOGLE! Seit damals empfehle jeden Rentner und mir jedes Jahr einen Erhöhung Antrag zu Stellen!
GroKoam 15.10.2014 | 10:52
dereinfachemichel schrieb

Hallo

Nachtrag:@ Groko ich Lade dich ein mit zu gehen, ich gebe dich dann am Kinder Hort ab da Lernst du dann Anstand!

Das Geld hätte man in einen Deutschkurs für Dich investieren können.
dereinfachemichelam 15.10.2014 | 11:00
GroKo schrieb

Das Geld hätte man in einen Deutschkurs für Dich investieren können.

Hallo Ich möchte hier jetzt mal Kurz Mitteilen warum ich diesem Land sehr misstrauisch gegenüberstehe! Ja teilweise sogar Hassss empfinde! Mein Vater war mit 60 Jahren nach 48 Arbeitsjahren in Rente gegangen, ja er hatte seine Lehre mit 12 Jahren Begonnen.(auf einem Gut als Schmidt) Mit Ablauf seines 65 Lebens Jahres hätte er Anspruch auf R Erhöhung gehabt! Dies viel der RV aber erst 5 Jahre Später auf sie entschuldigte dies mit der Überlastung durch die Wiedervereinigung! Er bekam 3 Monate Rückwirkend bezahlt das wars für die RV! Eine Klage bis zum Landes Sozial Gericht blieb ohne Erfolg! Weil das Bundessozialgericht festgestellt hatte das, das so OK ist. Der Richter am Landessozial Gericht stellte in der Verhandlung fest das er dieses Urteil des Bundesgerichts für nicht in Ordnung hält! Steht auch so in der Urteilsbegründung, er könne gegen ein Bundes Urteil das Politisch Motiviert war nichts machen! Ich sehe heute noch diese feixt Grinsenden Leute Der DRV vor mir! Es handelt sich um 17500 DM! EINE MENGE GELD! Also Vorsicht was Politiker und Verwalter euch erzählen! Zum Glück gibt es heute GOOGLE! Seit damals empfehle jeden Rentner und mir jedes Jahr einen Erhöhung Antrag zu Stellen!
Das Geld hätte man in einen Deutschkurs für Dich investieren können.
Hallo Ach Groko du ARME Wurst! MfG
dereinfachemichelam 15.10.2014 | 11:02
Hallo Nachtrag:@ Groko ich Lade dich ein mit zu gehen, ich gebe dich dann am Kinder Hort ab da Lernst du dann Anstand!
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