Hallo Clemens,
die Aussage, dass Ansprüche der Deutschen Rentenversicherung gegen Rentner, die eine Leistung zu Unrecht bezogen haben, nach zehn Jahren verjähren, ist nicht richtig.
Rentner müssen zu Unrecht erhaltene Leistungen erstatten, soweit der Rentenbescheid, mit dem diese Leistungen festgestellt wurden, aufgehoben/zurückgenommen werden kann. Die Rücknahme anfänglich rechtswidriger Rentenbescheide ist in § 45 SGB X geregelt. Danach kann ein Verwaltungsakt nur zurückgenommen werden, soweit kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des fehlerhaften Bescheides vorgelegen hat. Außerdem muss die Rücknahme innerhalb der Fristen des § 45 Abs. 3 SGB X erfolgen. Welche Frist maßgeblich ist (2 Jahre, 10 Jahre oder unbefristet), ist u. a. davon abhängig, inwiefern der Rentenbezieher den fehlerhaften Bescheid (mit)verschuldet hat.
Abschließend möchten wir festhalten, dass pauschale Aussagen dazu, ob Bescheide aufgehoben werden können und Leistungen zurückzuerstatten sind, nicht möglich sind. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Rücknahme eines Bescheides vorliegen, orientiert sich sehr stark an den Umständen des Einzelfalls.
Heute kam ein Beitrag im ZDF ("Volle Kanne"), dass von einer Rentnerin 30 000 Euro nachgefordert wurden. Angeblich hat sie sich diese Summe innerhalb von 10 Jahren von der Rentenversicherung erschlichen. Sie hat vor Gericht verloren, ihr wurde aber Ratenzahlung zugestanden.
Umgekehrt kann ein Rentner von der Rentenversicherung nur 4 Jahre nachfordern, dann ist sein Anspruch verjährt.
Ein Schelm, wer böses denkt!
Heute kam ein Beitrag im ZDF ("Volle Kanne"), dass von einer Rentnerin 30 000 Euro nachgefordert wurden. Angeblich hat sie sich diese Summe innerhalb von 10 Jahren von der Rentenversicherung erschlichen. Sie hat vor Gericht verloren, ihr wurde aber Ratenzahlung zugestanden.
Umgekehrt kann ein Rentner von der Rentenversicherung nur 4 Jahre nachfordern, dann ist sein Anspruch verjährt.
Ein Schelm, wer böses denkt!
Ihr Fristenvergleich ist absolut daneben, um es vorsichtig auszudrücken. Sie sollten "Böses" groß schreiben. Dann würden Sie den Unterschied vielleicht auch bemerken und es wäre auch orthographisch richtig. Es ist ja wohl ein gewaltiger Unterschied, ob ein Irrtum oder Fehler berichtigt wird oder ob mit zweifelhaften oder kriminellen Mitteln Leistungen erschlichen werden. Das Geld wird auch nicht von "der Rentenversicherung" erschlichen, sondern von der Solidargemeinschaft der Beitragszahler, für die die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aktiv zu werden hat. Man muss sich schon sehr über das Rechtsbewusstsein einiger Menschen wundern. Immerhin haben Leistungsempfänger das Recht, jederzeit einen Antrag nach § 44 SGB X zu stellen und festgestellte Unrichtigkeiten umgehend korrigieren zu lassen. Leider lesen viele Menschen nicht einmal die erste Seite des Rentenbescheides vollständig.
Nö, die suchen nur ganz gezielt nach dem Netto-Rentenbetrag.
Und erst wenn sie durch irgendeinen reißerischen TV-Beitrag darüber informiert wurden, dass manche Rentenbescheide fehlerhaft sind, fällt ihnen auf, dass ihr Rentenbescheid ja noch viel mehr Informationen enthält, als den Zahlbetrag.
Traurig aber wahr!
Hallo
Nachtrag:@ Groko ich Lade dich ein mit zu gehen, ich gebe dich dann am Kinder Hort ab da Lernst du dann Anstand!
Das Geld hätte man in einen Deutschkurs für Dich investieren können.
Hallo Ach Groko du ARME Wurst! MfGHallo Ich möchte hier jetzt mal Kurz Mitteilen warum ich diesem Land sehr misstrauisch gegenüberstehe! Ja teilweise sogar Hassss empfinde! Mein Vater war mit 60 Jahren nach 48 Arbeitsjahren in Rente gegangen, ja er hatte seine Lehre mit 12 Jahren Begonnen.(auf einem Gut als Schmidt) Mit Ablauf seines 65 Lebens Jahres hätte er Anspruch auf R Erhöhung gehabt! Dies viel der RV aber erst 5 Jahre Später auf sie entschuldigte dies mit der Überlastung durch die Wiedervereinigung! Er bekam 3 Monate Rückwirkend bezahlt das wars für die RV! Eine Klage bis zum Landes Sozial Gericht blieb ohne Erfolg! Weil das Bundessozialgericht festgestellt hatte das, das so OK ist. Der Richter am Landessozial Gericht stellte in der Verhandlung fest das er dieses Urteil des Bundesgerichts für nicht in Ordnung hält! Steht auch so in der Urteilsbegründung, er könne gegen ein Bundes Urteil das Politisch Motiviert war nichts machen! Ich sehe heute noch diese feixt Grinsenden Leute Der DRV vor mir! Es handelt sich um 17500 DM! EINE MENGE GELD! Also Vorsicht was Politiker und Verwalter euch erzählen! Zum Glück gibt es heute GOOGLE! Seit damals empfehle jeden Rentner und mir jedes Jahr einen Erhöhung Antrag zu Stellen!Das Geld hätte man in einen Deutschkurs für Dich investieren können.
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