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Experten-Antwort

Beitrag möglicherweise pausieren bei Antragspflichtig Versicherten

von Melanie06.04.2022 | 19:35
104 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Community, mein Mann ist freiwillig als Handwerker in der DRV versichert. Man nennt das wohl bei der DRV wohl auch antragspflichtig versichert. Nun hat er eine Krebsdiagnose und wird mind. sechs Monate seinen Betrieb ruhen lassen und daraus keine Einkünfte erzielen. Lt. einer ersten telefonischen Auskunft, kann er gegen Vorlage der AU jeweils den Beitrag pausieren. Ich frage mich nur, ob ihm daraus Nachteile entstehen??? Kann mir jemand Tipps geben, worauf wir achten sollen, oder ob auch eine Beitragsreduzierung möglich ist. Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melanie,

hier gibt es tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, die in Frage kommen könnten. Allerdings ist der Sachverhalt zu komplex, um im Rahmen dieses Forums hinreichend aufgeklärt und zielführend beantwortet werden zu können. Insoweit möchte auch ich Ihnen eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlen. Hier kann man viel individueller auf die Gesamtumstände des Einzelfalls eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

Allgemeine Hinweise zum Thema Selbständige in der gesetzlichen Rentenevrsicherung finden Sie auch in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=10 herunterladen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 06.04.2022 | 19:47
Hallo. Da gehen die Begriffe wild durcheinander. Bitte Beratungstermin buchen und nach Paragraph 165 Absatz 1a SGB 6 fragen.
Melanieam 06.04.2022 | 20:04
Danke für den Tipp einer persönlichen Beratung. Beschrieben habe ich allerdings die Aussage des zuständigen Herrn bei der DRV heute unter Angabe der Versichertennummer. Er sagte, dass er schon einmal solchen einen Fall hatte. Wenn ich nicht einen leisen Zweifel gehabt hätte, hätte ich ja den Fall nicht in dem Forum beschrieben. Natürlich geht die Beitragsbemessung immer nach den Einkünften lt. EKST. des Vorjahres. Also würde er ggf. in 2023 weniger Beitrag zahlen. Das Problem ist nur, die Liquidität fehlt mir jetzt.
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