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Beitrag nach 3 Jahren Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

von AD08.03.2014 | 12:14
1349 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, im Juni 2011 habe ich mich als Versicherungsvermittler mit nur einem Auftraggeber selbständig gemacht und von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Im Juni 2014 werde ich also wieder pflichtig. Welchen Beitrag kann/ muss ich ab dann zahlen? Ist der halbe Regelbeitrag von Juni 14 bis Juni 17 möglich? Ich habe eine schreiben von der GRV Bund bekommen, dass ich den halben Regelbeitrag zahlen muss, wenn ich mich nicht melde. Das würde ich gerne machen. Würde in den ersten 3 Jahren nach der Befreiung Beiträge nachgefordert werden? Viele Grüße AD

4 Antworten

KSCam 08.03.2014 | 14:57
Das angefangene Jahr 2011 und dann 3 Jahre ist der halbe Regelbeitrag möglich - diese Berechtigung endet somit zum 31.12.2014. Ab dann ist der Regelbeitrag fällig oder Sie zahlen einkommensgerecht, also Gewinn mal 18,9%. Nach Ablauf Ihrer 3 jährigen Befreiung sind Sie versicherungsflichtig. Ausnahme: Sie haben inzwischen einen Arbeitnehmer.
ADam 08.03.2014 | 17:00
Danke
ADam 08.03.2014 | 16:12
Danke, so hab ich mir das zwischenzeitlich auch gedacht, nachdem ich drüber nachgedacht habe ;) Ich könnte also bis Ende 2014 den halben Regelbeitrag zahlen und dann zum 01.01.2015 eine 451 Euro Kraft anstellen. Dann könnte ich mich ja wieder befreien lassen, richtig?
KSCam 08.03.2014 | 16:22
Ja so würde das funktionieren....
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