Hallo Kurt!
Sofern es sich bei der Firmenrente/Abfindung um beitragspflichtige Einnahmen im Sinne des SGB VI handelt,
d.h. sie von Ihrem Arbeitgeber eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung erhalten, zählen diese Einnahmen
ebenfalls zu den Berechnungsgrundlagen der 4%.
Da sie auf die Versicherungsfreiheit im Minijob verzichtet haben, zählen die Einnahmen des Minijobs auf alle Fälle
zu den beitragspflichtige Einnahmen.