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Beitrag Riester-Rente

von Kurt14.07.2008 | 15:12
2334 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte von meiner früheren Firma eine Firmenrente, diese ist/war Teil einer Abfindung. Diese Rente muß voll versteuert werden, außerdem zahle ich daraus den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Zeit übe ich einen Minijob aus (nur ca 100€ monatlich). Ich habe auf die Versicherungsfreiheit verzichtet (Aufstockung der Beiträge zur RV auf 30,85). Aus welchem Einkommen wird der 4%-Beitrag zur Riester-Rente berechnet. Der Vertreter der Versicherung behauptet ich müßte 4% des Rentenbetrages einzahlen. Ich bin der Meinung, 4% des Minijobs, mindestens 60€ genügen um die volle Zulage zu erhalten.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kurt!

Sofern es sich bei der Firmenrente/Abfindung um beitragspflichtige Einnahmen im Sinne des SGB VI handelt,

d.h. sie von Ihrem Arbeitgeber eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung erhalten, zählen diese Einnahmen

ebenfalls zu den Berechnungsgrundlagen der 4%.

Da sie auf die Versicherungsfreiheit im Minijob verzichtet haben, zählen die Einnahmen des Minijobs auf alle Fälle

zu den beitragspflichtige Einnahmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Kurt,

in diesem Falle handelt es sich dann um keine beitragspflichtige Einnahmen.

Im Zweifelsfall ist eine Klärung über ihren Anbieter bzw. direkt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

ratsam.

9 Antworten

Thomasam 14.07.2008 | 15:29
das heißt du zahlst freiwillig Rentenversicherungs Pflichtbeiträge oder bist du irgendwo noch Pflichtversichert ??? Die Andere Frage ist ja wie alt bist du ?? denn ganz ehrlich irgendwann rentiert sich selbst Riestern nicht mehr so ganz . Gruß Thomas
Rosannaam 14.07.2008 | 15:59
Beitrag von @Kurt: "Zur Zeit übe ich einen Minijob aus (nur ca 100€ monatlich). Ich habe auf die Versicherungsfreiheit verzichtet (Aufstockung der Beiträge zur RV auf 30,85)." Da auf die Versicherungsfreiheit VERZICHTET wurde, handelt es sich hierbei um PFLICHT-BEITRÄGE.
Kurtam 14.07.2008 | 16:16
Bei dem Riester-Vertrag handelt es sich nicht um einen Neuvertrag. Ich möchte lediglich eine Beitragsanpassung durchführen, bisher habe ich den Maximalbeitrag von 2100 abzgl Zulage bezahlt. Der Vertrag besteht seit Start der Riesterrente im Jahr 2002.
Kurtam 14.07.2008 | 16:30
Für die Firmenrente besteht keine SV-Pflicht, lediglich Beiträge zur KV und PV werden abgeführt. Diese Beiträge werden von mir selbst bezahlt, da ich freiwillig versichert bin
Kurtam 14.07.2008 | 18:08
von welchem Betrag sind den nun Beiträge erforderlich, meines Erachtens nur von SV-pflichtigen Einnahmen
Reseam 15.07.2008 | 10:56
Hallo Kurt, um die volle Zulage zu erhalten, sind nur die 60 Euro im Jahr zu zahlen, da außer dem Minijob keine weiteren RV-pflichtigen Einkünfte vorhanden sind. Sie schreiben, dass die Betriebsrente voll zu versteuern ist. Die Beiträge zur Riesterrente können von dem steuerlichen Bemessungseinkommen abgezogen weden. Aus diesem Grund könnte es sich rechnen, doch höhere Einzahlungen für die Riesterrente zu tätigen. Im Rahmen des Sonderausgabenanzuges käme dann vielleicht etwas mehr als die Zulage heraus. Außerdem würde sich dann auch die Ablaufleistung der Riesterversicherung erhöhen bzw. gegenüber der ursprünglichen Berechnung nicht mindern. Das sollte steuerrechtlich auf jeden Fall nochmal durchgerechnet werden. MfG Rese
Schiko.,am 15.07.2008 | 20:03
Entschuldigung kurt, ihre darlegungen verstehe ich so nicht. a) Bei der betriebsrente sind annalog der pension noch 40% versorgungsfreibetrag zu berücksichtigen. Begrenzt auf 3.000 plus 900 zuschlag plus 102 werbungskosten zu berücksichtigen. Maßgebend die monatliche höhe dieser rente, ob zunächst steuer einbehalten wird, sagt die steuerkarte am jahresende aus. b) Der 400 eurojob, nur bansprucht mit monatlich 100 rechnet sich etwas schlecht, da der AG. die 15% rentenbeitrag nur aus 100 zahlt, der gesamtbeitrag von 19,90 % aus 155 monatlich = 30,85. Davon 15 euro arbeitgeberleistung abgezogen bleiben für sie als zahllast 15,85 euro oder? c) Natürlich kann der beitrag riester zu 100% steuermindernd abgezogen werden, meine aber, die zulage von 154 wird die steuerersparnis überlappen. Maßgebend auch hier, die jeweilige höhe der renten insgesamt. Ergänzend wegen der heuschrecken. , weiß natürlich auch, der versorgungsfreibetrag wird ab 2005 rentenbeginn zügig abgebaut und letztmals 2039 mit höchstens 78 euro noch berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen.
Kurtam 15.07.2008 | 21:26
Hallo Schiko, bei ihrer Anmerkung zum Versorgungsfreibetrag stimmt eines nicht, dieser Freibetrag wird erst ab einem bestimmten Alter gewährt, meines Wissens ab 63 Jahren. Ich selbst bin erst 55 Jahre alt. Zum Punkt b) wegen der Zahllast haben sie natürlich recht. Aber ich zahle den kompletten Betrag selbst, da es sich um eine Haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Diese ist nur auf dem Papier vorhanden, der Betrag den ich hier bezahle ist immer noch wesentlich geringer als der Mindestbeitrag. Ich zahle diesen Betrag nur um mir den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu sichern, und weiterhin die Riesterzulagen zu erhalten.
Kurtam 21.07.2008 | 11:27
Bevor mein Beitrag im "Nirvana" (Seite 10 und ff) versinkt, noch einmal die Bitte um eine "verbindliche" Antwort. Auf Rat des Experten habe ich am 14.07.08 eine eMail an die Adresse zulagenstelle@drv-bund.de geschickt. Bis heute habe ich noch eine Antwort erhalten, außer einer Bestätigung das meine eMail angekommen ist.
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