Hallo, Watteau,
wenn Ihre Frau Ihr Kind erzogen hat, bestand ein Stiefelternverhältnis. Der Beitragssatz liegt also bei 2,55% für die PV.
Hinweis zur Aussage der Krankenkasse: Die DRV meldet im antragsverfahren der gesetzlichen Krankenkasse, ob der Antragsteller die Elterneigenschaft erfüllt hat. Wird dies bejaht, teilt die Krankenkasse uns den Beitragssatz mit, der von der rente einzubehalten ist.