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Experten-Antwort

Beitrag von Wolfgang

von M. Schmitt21.02.2014 | 17:42
1186 Ansichten
5 Antworten
Mich betrifft dieses Thema auch, habe ich Sie richtig verstanden. Der Arbeitgeber kann die Freistellungsphase kürzen, auf 63 J. ohne Abschlag, obwohl die ATZ noch bis 65 J. läuft? Da ich in der Freistellungsphase öffentl. Dienst ca. den gleichen Lohn bekomme wie später meine Rente inkl. Betriebsrente würden mir 2 J. fehlen, ca. 60 Euro. Es geht aber nur darum wer ohne Abschlag in Rente kann? Danke für Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.02.2014 | 08:44

Hallo Wolfgang ,

da es noch kein Gesetz über die Altersrente mit 63 Jahren ohne Abschläge gibt, können verbindliche Auskünfte in diesem Forum leider nicht erteilt werden.

Grundsätzlich ist zu vermuten, daß bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge weiterhin gültig bleiben, da bereits vor dem 1.7.2014 verbindliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wurden.

4 Antworten

W*lfgangam 21.02.2014 | 18:52
Hallo M. Schmitt, ja, es geht nur um eine ungekürzte Rente, die vor Ende ATZ (plötzlich) möglich sein könnte. Diejenigen, die keine 45 Jahre 'Pflichtbeiträge' haben/erreichen, betrifft es nicht - da läuft die ATZ wie vereinbart bis zum Ende weiter. Gruß w.
W*lfgangam 25.02.2014 | 21:07
Hallo Experte/in, an der Gültigkeit der ATZ-Verträge ändert sich ja auch nichts - die beinhalten ja diese 'Ausstiegsklausel': "wenn eine ungekürzte Rente (vor Ablauf) möglich ist", Zack: Störfall/Rückabwicklung. Diese 'neue' weitere Möglichkeit versucht die Koalition gerade zu schaffen - ohne die Auswirkungen für diesen (eng begrenzten, aber nicht unerheblichen) Personenkreis dabei zu berücksichtigen. Ist nicht anders zu sehen, als bei Versicherten, die sich in der ATZ-Phase einen GdB 50 % erkämpfen und sich dann wundern, dass die vereinbarte ATZ nicht bis 65 (ggf.+ xx Monate) läuft
W*lfgangam 25.02.2014 | 23:03
an Red. (Beitrag/Thread rückwärts lesen) > läuft -- AR ...der [Rückpfeil] in der Ursprungsantwort vor dem 2. - war die Urssache. Schön, dass bloßes HTML im Text-Fenster noch geht, aber vielleicht sollte mal drüber nachgedacht werden, die 'Folgewirkungen' zu eleminnieren ;-) Gruß w.
W*lfgangam 25.02.2014 | 22:52
Der Beitrag oben ist 'abgeschnitten' ...irgendein [TAG] drin, der die vollständige Darstellung (FF 27.0.1) verhindert? egal - hier mochmal vollständig...Hallo Experte/in, an der Gültigkeit der ATZ-Verträge ändert sich ja auch nichts - die beinhalten ja diese 'Ausstiegsklausel': "wenn eine ungekürzte Rente (vor Ablauf) möglich ist", Zack: Störfall/Rückabwicklung. Diese 'neue' weitere Möglichkeit versucht die Koalition gerade zu schaffen - ohne die Auswirkungen für diesen (eng begrenzten, aber nicht unerheblichen) Personenkreis dabei zu berücksichtigen. Ist nicht anders zu sehen, als bei Versicherten, die sich in der ATZ-Phase einen GdB 50 % erkämpfen und sich dann wundern, dass die vereinbarte ATZ nicht bis 65 (ggf.+ xx Monate) läuft -- AR/Schwerbh. vorher ungekürzt möglich, ATZ-Ende. Alternativ bei dauerhaft unbefristeter EMRT. Aber, wie Sie eingangs sagen, sind zuverlässige Aussagen zz. natürlich nicht möglich. Jedoch lassen sich etwaige Konsequenzen aufzeigen. Hier werden dann wohl die Arbeitsgerichte (die Treppe hoch bis zum BVerfG) das letzte Wort haben. Was mich letztendlich erstaunt ist, dass nicht 'allumfängliche' Folgewirkungen im Gesetzgebungsverfahren erkannt/bereinigt werden, um negative Folge zu vermeiden, wenn 'man' eigentlich Gutes tun will. In der heutigen Zeit dürfte ein 'Brainstorming' quer durch die Ebenen der Fachwissenden kein Problem sein – irgendeiner weiß/kennt immer eine Nische, die andere übersehen haben - (Natürlich habe ich über den Städtetag den Entwurf über die Leiter von großem Chef zu kleinem Chef bis ganz runter erhalten – die Zeitschiene für Kommentare war: knapp, wäre noch zu lang. Wobei der Entwurf, auch der Referentenentwurf via Internet schon deutlich früher verfügbar war, als über die 'offiziellen' Kanäle. Und hier 'unten' interessieren eine Folgewirkungen wirklich weniger, als schlechte Luft – schafft eben nur Beratungs-/Antrags(mehr)aufwand ;-) Kurzum: das Forum ist zunächst sicher erhellend in dieser Frage, aber nicht an der Entscheidung beteiligt. Gruß w.
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