Hallo Demet,
als türkischer Staatsangehöriger können Sie Ihre Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung erstattet bekommen, wenn Ihre Versicherungspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung seit mindestens 24 Monaten entfallen ist und Sie sich auch nicht freiwillig versichern dürfen. Die Beiträge können nur erstattet werden, wenn Sie Deutschland verlassen haben und außerhalb der EU wohnen.
Deutsche und Türken können sich Beiträge erstatten lassen, wenn:
- sie die Regelaltersgrenze vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für einen Anspruch auf Regelaltersrente nicht erfüllen oder
sie als Hinterbliebener keinen Anspruch auf Regelaltersrente allein wegen der nicht erfüllten allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren haben.
Bitte lassen Sie sich auch zu den Auswirkungen der Beitragserstattung beraten.
Die entsprechenden Formulare hat bereits der User DaVi für Sie verlinkt. Danke !
Mit freundlichen Grüßen
Mit der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen.
Die Versicherungspflicht nach türkischen Vorschriften ist nach Art. 10 Abs. 2 SVA-Türkei einer Versicherungspflicht nach deutschen Vorschriften gleichgestellt. Eine Beitragserstattung ist damit erst möglich wenn Sie auch in der Türkei seit mindesten 24 Monaten nicht mehr versicherungspflichtig sind.
Wieso wollen Sie sich überhaupt die Beiträge erstatten lassen? Wenn Sie in der Türkei arbeiten werden Sie doch zusammen mit den türkischen Zeiten zumindest die Wartezeit für die Regelaltersrente erfüllen.
Ist denn überhaupt eine Erstattung möglich, wenn durch die Addition der deutschen und türkischen Zeiten ein Rentenanspruch in Deutschland entsteht?
Mit der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen.
Die Versicherungspflicht nach türkischen Vorschriften ist nach Art. 10 Abs. 2 SVA-Türkei einer Versicherungspflicht nach deutschen Vorschriften gleichgestellt. Eine Beitragserstattung ist damit erst möglich wenn Sie auch in der Türkei seit mindesten 24 Monaten nicht mehr versicherungspflichtig sind.
Wieso wollen Sie sich überhaupt die Beiträge erstatten lassen? Wenn Sie in der Türkei arbeiten werden Sie doch zusammen mit den türkischen Zeiten zumindest die Wartezeit für die Regelaltersrente erfüllen.
Hallo Demet,
als türkischer Staatsangehöriger können Sie Ihre Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung erstattet bekommen, wenn Ihre Versicherungspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung seit mindestens 24 Monaten entfallen ist und Sie sich auch nicht freiwillig versichern dürfen. Die Beiträge können nur erstattet werden, wenn Sie Deutschland verlassen haben und außerhalb der EU wohnen.
Deutsche und Türken können sich Beiträge erstatten lassen, wenn:
- sie die Regelaltersgrenze vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für einen Anspruch auf Regelaltersrente nicht erfüllen oder
sie als Hinterbliebener keinen Anspruch auf Regelaltersrente allein wegen der nicht erfüllten allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren haben.
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