Es kommt auf die Meldung des Arbeitgebers an. Meldet er monatlich, wird die mtl. BBG geprüft (5250,-EUR). Meldet er jährlich wird jährl. BBG (63000,-EUR) geprüft.
Der sozialversicherungspflichtige Betrag muss bei jeder Meldung vorhanden sein, was dann zur Berechnung genommen (bis zur BBG) wird, ist bei der mtl. oder jährl. Meldung egal.
Z.B mtl. Betrag 6000,- BBG 5250,- oder jährl. 72000,- BBG 630000,-.
Sie sollten beim AG nachfragen warum die Meldungen so gemeldet wurden.
Es gibt gesetzliche Bestimmungen, wie der Arbeitgeber es zu melden hat, wie z.B. Unterbrechungen, Ab- und Anmeldungen usw. gem. Datenerfassungs- und -übermittlungs Verordnung. Er kann also nicht machen was er will.
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