Sie haben eine Reihe von Beispielen gebracht und immer wieder von einer HOCHRECHNUNG gesprochen. Es bleibt trotzdem keine Hochrechnung. Im Falle, wenn Ost und West den gleichen Verdienst (für die gleiche Arbeit) haben und somit gleiche Beiträge zahlen, dann wird trotzdem der Herr West ins Verhältnis zum Durchschnitt-West und der Herr Ost ins Verhältnis zum Durchschnitt-Ost gesetzt. Da gibt es keine HOCHRECHNUNG. Was Sie anführen ist etwas anderes. Das Verhältnis der Rentenpunktwerte Ost/West ist nicht identisch mit den Durchschnittsverdiensten Ost/West. Die Rentenpunktwerte-Ost sind stärker angestiegen, als der Durchschnittsverdienst-Ost. Das liegt u.a. auch daran, dass die Bundesregierung trotz verfassungsgemäßen Gleichheitsgebot z.B. Mindeslöhne in der Pflege für Ost und West festlegt und somit den Lohnraub Ost immer wieder verfestigt. In der Regel sind die Tarife so, daß im Osten mehr gearbeitet werden muss für weniger Lohn, andernfalls wäre das Verhältnis der Durchschnittslöhne Ost/West nicht so, wie es ist.
Das angebliche GESCHENK DER HOCHRECHNUNG hat nur einen einzigen Sinn, das Abschneiden und Nichtanerkennen von gezahlten Beiträgen im Osten.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE bedeutet eigentlich: bis dahin zahlt man Beiträge, wer mehr verdient, zahlt für das übersteigende Einkommen keine Beiträge. Die Beiträge, die man gezahlt hat, werden aber auch für die Rente angerechnet. Das sollte sowohl für Ost und West gelten. Bei den Ost-Beitagszahlern kommt nun das GESCHENK DER HOCHWERTUNG. Obwohl korrekt bis zur amtlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze-Ost Beiträge gezahlt wurden, wird hochgerechnet und festgestellt, wegen der zu hoch eingestellten Beitragsbemessungsgrenze-Ost, dass das virtuelle Westeinkommen höher, als die Beitragsbemessungsgrenze-West ist. Der überschüssige Teil wird abgeschnitten. Damit ist die Beitragsbemessungsgrenze-West für die Ost-Beitragszahler eine Beitrags-Nichtanerkennungsgrenze-Ost. Das ist für das Jahr 2001 so und fast für 10 Jahre FZR, wo im Osten die Beitragsbemessungsgrenze bei 1200 DM lag und damit viel höher, im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen, als im Westen.
1990 wurde aus zwei Staaten einer. Beide hatten eine umlagefinanzierte Rentenversicherung. Die West-RV hatte wenig Rücklagen und die im Osten ebenso. Was wir hatten, waren unsere jungen, gut ausgebildeten Beitragszahler, die ab 1990 mit Ihren Beiträgen die Renten Ost und West bezahlen. Auch ich habe fast 20 Jahre in die "wiedervereinigte" RV eingezahlt, ebenso die jungen Leute von heute, die als 18jährige, eine Lehre beginnen und nicht mehr wissen, was die DDR war. Mehrere Millionen Ost-Beitragszahlen leben und arbeiten heute im Westen. Ihre Eltern, die sie aufgezogen haben und für eine ordentliche Ausbildung gesorgt haben, sind Rentner im Osten.
Ihre Rentenansprüchen vor und nach 1990 haben Sie ebenso korrekt erworben, wie die heutigen Rentner im Westen. Von den eingezahlten Beiträgen im Osten und im Westen vor 1990 ist nach 1991 nix übrig. Warum dann diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Ost-Rentner.
Liegt es evtl daran, dass die aktuelle Bundesregierung keinen einzigen Minister aus der ExDDR hat ? Es gibt keinen Verfassungsrichter aus der ExDDR. Hier leben und arbeiten aber etwa soviele Menschen, wie in Norwegen, Schweden und Finnland zusammen. Wer vertritt deren Interessen ?