Hallo Essi,
Zeiten der Versicherungspflicht als Pflegeperson (§ 3 S. 1 Nr. 1a SGB VI), können zulässiger Weise sowohl mit Zeiten gleicher Art als auch mit anderen versicherungspflichtigen Zeiten (zum Beispiel abhängiger Beschäftigung) zusammentreffen.
Kommt es in diesen Fällen zu einem Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze, findet § 22 Abs. 2 SGB IV Anwendung. Die beitragspflichtigen Einnahmen sind wie beim Zusammentreffen von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen anteilig zu mindern.
Bitte setzen Sie sich deshalb mit der zuständigen Krankenkasse/den zuständigen Krankenkassen in Verbindung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Falls Sie Angehörige haben, wäre es ggf. sinnvoll, die Pflege zu teilen.
Denn dann würden keine Rentenansprüche über BBG verfallen (sofern die weitere Pflegeperson auch die übrigen Voraussetzungen mitbringt) und auf der anderen Seite ist es auch nicht jedermanns Sache drei Schwerstpflegebedürftige 24/7 zu versorgen.
Wieder so ein lächerlicher Beitrag.
Gib es auf @Bernd. Du taugst nur als Clown!
Womit @Bernd durchaus richtig liegt! Insofern ist das nicht lächerlich, sondern 'optimierte' Beratung! Gruß w. PS: das Clownskostüm zieht sich dann besser der über, der wirklich NULL Ahnung hat - oder?!Falls Sie Angehörige haben, wäre es ggf. sinnvoll, die Pflege zu teilen. Denn dann würden keine Rentenansprüche über BBG verfallen (sofern die weitere Pflegeperson auch die übrigen Voraussetzungen mitbringt)(...)Wieder so ein lächerlicher Beitrag. Gib es auf @Bernd. Du taugst nur als Clown!
Falls Sie Angehörige haben, wäre es ggf. sinnvoll, die Pflege zu teilen. Denn dann würden keine Rentenansprüche über BBG verfallen (sofern die weitere Pflegeperson auch die übrigen Voraussetzungen mitbringt)(...)[/quote]
Wieder so ein lächerlicher Beitrag.
Gib es auf @Bernd. Du taugst nur als Clown![/quote]
Womit @Bernd durchaus richtig liegt!
Insofern ist das nicht lächerlich, sondern 'optimierte' Beratung!
Gruß
w.
PS: das Clownskostüm zieht sich dann besser der über, der wirklich NULL Ahnung hat - oder?!
Blubb!Wieder so ein lächerlicher Beitrag. Gib es auf @Bernd. Du taugst nur als Clown!Womit @Bernd durchaus richtig liegt! Insofern ist das nicht lächerlich, sondern 'optimierte' Beratung! Gruß w. PS: das Clownskostüm zieht sich dann besser der über, der wirklich NULL Ahnung hat - oder?!
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