Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

von Essi09.01.2023 | 14:25
221 Ansichten
7 Antworten
Hallo liebe Experten, ich pflege seit 3 Jahren meine Angehörigen (Mutter, Vater und Bruder) bzw. sind seit 3 Jahren alle im Pflegegrad 5 eingestuft. Ich pflege alleine ohne Pflegedienst. Somit komme ich über die Beitragsbemessungsgrenzen - was bedeutet das nun für mich genau? Bekomme ich keine Rentenbeiträge oder nur bis zur Beitragsbemesungsgrenze?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2023 | 15:24

Hallo Essi,

Zeiten der Versicherungspflicht als Pflegeperson (§ 3 S. 1 Nr. 1a SGB VI), können zulässiger Weise sowohl mit Zeiten gleicher Art als auch mit anderen versicherungspflichtigen Zeiten (zum Beispiel abhängiger Beschäftigung) zusammentreffen.

Kommt es in diesen Fällen zu einem Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze, findet § 22 Abs. 2 SGB IV Anwendung. Die beitragspflichtigen Einnahmen sind wie beim Zusammentreffen von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen anteilig zu mindern.

Bitte setzen Sie sich deshalb mit der zuständigen Krankenkasse/den zuständigen Krankenkassen in Verbindung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Abschlägeam 09.01.2023 | 15:16
Hallo Essi, grundsätzlich werden die Beiträge durch die Beitragsbemessungsgrenze 'beschränkt' (also nur bis zu dieser Höhe bezahlt). Sofern Ihre Angehörigen bei unterschiedlichen Kranken-/Pflegekassen versichert sein sollten, sollten Sie dies aber dort auch noch einmal im Einzelnen klären. Für Sie könnte ansonsten auch noch diese Informationsseite interessant sein, dort geht es auch um Ihre 'übergreifenden' Ansprüche (also nicht nur die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/soziale-absicherung-… Weiterhin viel Kraft für diese anspruchsvolle Aufgabe und alles Gute!
W°lfgangam 09.01.2023 | 20:42
Hallo Essi, zur Ausgangsfrage: mehr als Beitragsbemessungsgrenze (BBG)/pro Jahr geht nicht. Bis dahin haben die Pflegekassen Beiträge an die DRV zu zahlen ...BEITRÄGE *) als solche haben Sie eigentlich gar nicht zu interessieren/und wie die sich ggf. anteilig auf die Pflegekassen verteilen. Das auf Basis der Pflegetätigkeiten zu melden SV-Entgelt (nur das ist für Rentenkonto wichtig!) ist dann in Summe auf die BBG zu begrenzen ...und mit 3x Pflegegrad 5/bei nur Pflegegeld (ohne Kombi- und/oder Sachleistung) ist die BBG locker überschritten = Sie erhalten dafür die max. möglichen/begrenzten Entgeltpunkte, rd./gut 2 EP/Jahr. *) Beitragszahlungen sind im Wesentlichen nur was für die 'Fressnäpfe' der laufenden Rentenbezieher ... /und schon macht sich *Empörung breit ;-) Gruß w.
Berndam 10.01.2023 | 07:51
Falls Sie Angehörige haben, wäre es ggf. sinnvoll, die Pflege zu teilen. Denn dann würden keine Rentenansprüche über BBG verfallen (sofern die weitere Pflegeperson auch die übrigen Voraussetzungen mitbringt) und auf der anderen Seite ist es auch nicht jedermanns Sache drei Schwerstpflegebedürftige 24/7 zu versorgen.
W°lfgangam 10.01.2023 | 22:19
Anti-Bernd schrieb

Wieder so ein lächerlicher Beitrag.

Gib es auf @Bernd. Du taugst nur als Clown!

Falls Sie Angehörige haben, wäre es ggf. sinnvoll, die Pflege zu teilen. Denn dann würden keine Rentenansprüche über BBG verfallen (sofern die weitere Pflegeperson auch die übrigen Voraussetzungen mitbringt)(...)
Wieder so ein lächerlicher Beitrag. Gib es auf @Bernd. Du taugst nur als Clown!
Womit @Bernd durchaus richtig liegt! Insofern ist das nicht lächerlich, sondern 'optimierte' Beratung! Gruß w. PS: das Clownskostüm zieht sich dann besser der über, der wirklich NULL Ahnung hat - oder?!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026