Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beitragsberechnung bei teilweiser Dozententätigkeit

von Solveig Kaiser-Buch02.07.2016 | 11:22
1106 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich habe folgende Frage: Ich bin als Freiberufler selbständig und falle nicht unter die Renten Pflichtversicherung. Nun hat man mir angeboten, auch ab und an im Jahr als Dozent / Lehrer Schulungen abzuhalten. In welchem Umfang steht noch nicht fest. Wenn ich richtig liege würde diese Tätigkeit unter die Renten Pflichtversicherung fallen. Wie werden dazu dann die Beiträge berechnet? Aus den kompletten Einnahmen meiner Freiberuflichkeit oder nur anhand dessen, was ich bei den Schulungen verdienen würde? Ich Frage deshalb, weil sich die Durchführung von Schulungen wohl kaum rechnen würde müsste ich auf die kompletten Einnahmen meiner Freiberuflichkeit RV Beiträge zahlen. Dieses muss ich berücksichtigen bevor ich damit anfange Schulungsaufträge ueberhaupt anzunehmen. Ich dankevorab für fundierte Antworten. Gruss SKB

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits von Zelda ausgeführt sind die selbständigen Einkünfte beider Tätigkeiten getrennt zu betrachten, sofern Sie keine betriebliche und organisatorische Einheit bilden.

Die Beitragsberechnung wurde ebenfalls schon erklärt.

Sobald Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, sind Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung meldepflichtig, damit diese prüfen kann, ob eine Versicherungspflicht nach § 2 Sozialgesetzbuch Sechs (SGB VI) vorliegt und ggf. Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit (jährliche Einkünfte unter 5.400 Euro). Auch wenn Ihre selbständige Tätigkeit geringfügig ausgeübt wird, besteht diese Meldepflicht.

Der nachfolgende Link führt Sie zur Formularsuche, wo Sie den entsprechenden Fragebogen V 020 ausdrucken können:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/FormulareUndAntraege_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Peer König-Zeitungam 02.07.2016 | 11:32
sofern monatlicher Gewinn > 450 EUR / Monat bzw. 5.400 EUR / Jahr Gewinn (laut Einkommenssteuerbescheid) * Beitragssatz zur Rentenversicherung (18,7 %) = zu zahlende Beiträge.
Solveig Kaiser-Bucham 02.07.2016 | 11:45
Danke, soweit klar, aber bezieht sich der Gewinn auf den Gesamtgewinn, d.h. die freiberufliche Tätigkeit eingeschlossen oder nur auf den Gewinn der durch die Schulungen erzielt werden würde? Und woher weiß die RV, welche Gelder woher stammen um das zu berechnen? das geht aus dem Einkommensbescheid nicht hervor.
zeldaam 02.07.2016 | 12:10
Zitat von Solveig Kaiser-Buch anzeigenausblenden
Hallo Frau Kaise-Buch, die RV-Beiträge kann man nur aus der (versicherungspflichtigen) Dozententätigkeit berechnen. Der Nachweis des Anteils am Gesamtgewinn ist jedoch nicht ohne. Ggfs. müssen Sie z.B. anhand von (ohnehin für die Steuererklärung notwendigen) Unterlagen nachweisen, wie hoch der Gewinn aus der Dozententätigkeit und wie hoch der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit ist. Die Summe sollte dann mit den Angaben im Steuerbescheid übereinstimmen, wenn dort nur eine Gesamtsumme aufgeführt wird. Weiteres hier: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
Solveig Kaiser-Bucham 02.07.2016 | 12:57
Vielen Dank für die schnellen und wirklich hilfreichen Antworten. Da auf den Rechnungen immer genau ausgewiesen ist welche Tätigkeit durchgeführt wurde, müsste es für das Steuerbüro nicht allzu schwierig sein den Gewinn aus den Dozententätigkeiten zu ermitteln. So könnte sich das doch noch rechnen.... Vielen dank an alle und ein schönes WE
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026