Das Insolvenzgeld wurde für einen Zeitraum gezahlt, in dem Sie noch beitragspflichtig waren. Folglich sind die Beiträge zu Recht entrichtet und damit nicht zu beanstanden bzw. zu erstatten. Ihr Rentenversicherungsträger wird aufgrund der Meldung neuer Zeiten vor Rentenbeginn die Neufeststellung Ihrer Rente prüfen. Sollten Sie in nächster Zeit diesbezüglich keine Informationen erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Ansprechpartner.
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