Dem Beitrag von KSC wird zugestimmt. Beim Rentenversicherungsträger kommt normalerweise der Bescheid bevor das Geld auf Ihrem Bankkonto eingeht.
In aller Regel werden die Gelder bei einer Beitragserstattung über den Postrentendienst ausgezahlt. Je nachdem, wie die monatlichen Fristen liegen, um die Zahlungsaufträge an den Postrentendienst weiterzuleiten, kann es im Einzelfall vorkommen dass die Auszahlung erst bis zu sechs Wochen nach Bescheiderteilung erfolgt. Ein entsprechender Hinweis ist normalerweise aber auch im Bescheid enthalten, den Sie bereits erhalten haben.
Auf unsere bisherigen Ausführungen wird verwiesen. Daher können wir Ihnen nur den Hinweis geben, bei Ihrem Träger nachzufragen, wann die Anweisung erfolgte, und ob der Erstattungsbetrag z.B. per Auszahlungsanordnung oder aber vom Postrentendienst ausgezahlt wird. Dann kann es je nachdem wann die Bescheiderteilung erfolgte bis zu sechs Wochen dauern, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Dies liegt daran, dass alle Auszahlungen eines Monates auf einem "Postband" gesammelt werden und mit diesem einmal im Monat dem Postrentendienst zugespielt werden.
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