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Experten-Antwort

Beitragserstattung

von Ibrahim Alkalif14.12.2016 | 11:08
1447 Ansichten
5 Antworten
Ich bin als Arzt seit 2015 in der Ärzteversorgung versichert, habe in der gesetzlichen Rentenversicherung vor dieser Zeit bereits 15 Monate Beiträge als angestellter Arzt eingezahlt. Kann ich mir die Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung erstatten lassen oder kann ich diese in die Ärzteversorgung "übertragen" ? Danke für die Antwort !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.12.2016 | 11:15

Wenn die Wartezeit von zwei Jahren nach dem letzten Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung vorüber ist, können Sie einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Sie können sich aber in einer bei Ihnen liegenden Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung über eine mögliche freiwillige Beitragszahlung zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit und damit einem Rentenanspruch beraten lassen. Und danach Ihre Entscheidung treffen, ob oder ob ...

4 Antworten

GroKoam 14.12.2016 | 12:47
Sehr geehrter Herr Kalif, o Licht von Deibul, wir werden uns ganz nach ihren Wünschen richten.
Rentensputnikam 14.12.2016 | 13:06
Sie können sich die Beiträge erstatten lassen. Eine Übertragung in die Ärzteversorgung ist nicht möglich! MfG
GroKoam 14.12.2016 | 13:47
Sehr geehrter Herr Kalif, stellen sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese richtet sich ganz nach Ihren Wünschen.
Leo B.am 14.12.2016 | 21:02
Rentensputnik schrieb

Sie können sich die Beiträge erstatten lassen. Eine Übertragung in die Ärzteversorgung ist nicht möglich!

MfG

Du bist also das große Ohr der DRV, sehr schön. Die meisten Leute vom Sputnik haben große Ohren und verfügen daher über entsprechende Erfahrung.
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