Hallo Jorg_100_USA,
eine Erstattung der deutschen Rentenversicherungsbeiträge ist nur möglich, wenn
- Sie in Deutschland nicht rentenversicherungspflichtig sind,
- seit dem Ausscheiden aus der letzten deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonat vergangen sind und
- Sie nicht berechtigt sind, zur deutschen Rentenversicherung freiwillige Beiträge zu zahlen.
Die ersten beiden Voraussetzungen hätten Sie nach Ihren Angaben erfüllt.
Als Amerikaner mit Wohnsitz in den USA sind Sie nach dem deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, wenn Sie bereits für mindestens 60 Monate Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.
Da Sie nach Ihren Angaben bereits für 20 Jahre Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt haben, sind Sie auch nach Abgabe der deutschen und Annahme der amerikanischen Staatsangehörigkeit zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung berechtigt. Dies bedeutet, dass Sie sich Ihre deutschen Rentenversicherungsbeiträge nicht erstatten lassen können.
Sie bekommen allerdings aus den gezahlten Beiträgen eine Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung auch in die USA gezahlt. Diese Rente müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.
Nähere Informationen zum deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen erhalten Sie bei der DRV Bund in Berlin oder der DRV Nord in Hamburg.