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Experten-Antwort

Beitragserstattung bei plötzlichem Todesfall

von Tina01.10.2018 | 10:46
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann hat als Lehrer 41 Beitragsmonate erreicht und ist nun vor zwei Monaten plötzlich verstorben. Da er die 60 Beitragsmonate noch nicht erreicht hat, habe ich mit meinen zwei kleinen Kindern keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Aus diesem Grund habe ich die bereits eingezahlten Beiträge zurückgefordert, da wir das Geld sehr dringend benötigen. Die VBL gab mir Bescheid, dass dies nicht möglich ist, da es noch ein Altvertrag ist und nur mein verstorbener Mann diese Rückforderung hätte stellen können. Gibt es wirklich keine Möglichkeit oder Ausnahmeregelung, schließlich ist es ja eine Zusatzabsicherung gewesen? Mit freundlichen Grüßen Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

sofern in der gesetzlichen Rentenversicherung weniger als 60 Beitragsmonate vorliegen, ist eine Betragserstattung durch die Witwe gemäß § 210 SGB VI auf Antrag möglich. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0900.pdf?__blob=publicationFile&v=26

Unabhängig davon ist bei der VBL die Satzung maßgebend.

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4 Antworten

Feliam 01.10.2018 | 10:54
Haben Sie Anspruch auf Hinterbliebenenpension? Sind auch 41 Monate zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV...)gezahlt worden? Diese könnten erstattet werden.
Tinaam 01.10.2018 | 11:21
Ich habe Witwen- und Halbwaisenrente beantragt. Der Antrag ist noch nicht durch. Hinterbliebenenpension erhalte ich nicht, da die 60 Monate nicht voll wären. In die gesetzliche Rentenversicherung hat mein Mann als Angestellter natürlich gezahlt. Heißt das, ich könnte die Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung einfordern? Und die VBL nicht? Hätte ich denn dann Anspruch auf Witwenrente?
Feliam 01.10.2018 | 13:28
Die Sachlage ist noch nicht ganz klar: War Ihr Mann zuletzt Beamter oder Angestellter? Im ersten Beitrag schreiben Sie, dass Sie und Ihre Kinder keinen Hinterbliebenenrentenanspruch hätten, jetzt jedoch, dass die Anträge gestellt seien. Wenn es nur um die 41 Umlagemonate bei der VBL geht, ist eine Beitragserstattung an Hinterbliebene lt. Satzung tatsächlich nicht möglich.
Knut Rassmussenam 01.10.2018 | 17:52
Bitte klären Sie das in einem, persönlichen Gespräch. Ihre Angaben sind zu vage. Eventuell kommt ein Splitting mit anschließender Erziehungsrente als Option ins Spiel. 1. Kontenklärung für Sie und den Verstorbenen durchführen lassen. 2. Splittingauskünfte einbholen. 3. Entscheiden.
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