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Experten-Antwort

Beitragserstattung für Beamte

von Mickey06.04.2011 | 13:01
5810 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Beamtin auf Lebenszeit. Die gesetzliche Rentenversicherung hat mitgeteilt, dass ich die Wartezeiten für eine Rente wegen Erwerbsminderung und Altersrenten nicht erfülle. Beitragserstattung ist möglich. Welche Gründe sprechen dafür, eine Beitragserstattung nicht zu beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Mickey“,

ergänzend zu den anderen Antworten, sollten Sie für eine individuelle Beratung eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufsuchen und dort eine Probe-Rentenberechung mit den fehlenden freiwilligen Beiträgen erstellen lassen.

Diese Berechnung können Sie dann Ihrer Besoldungsstelle vorlegen, um von dort eine Auskunft über die Auswirkungen auf Ihre Pension zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Mitleseram 06.04.2011 | 13:59
Wieviel Einzahlungen wurden denn bisher vorgenommen bzw. wieviel Monate fehlen noch? Idee: Fortsetzung durch Zahlung freiw. Beiträge (Rechtsänderung!!!) und somit später mal einen Anspruch auf Rente + Rehabilitation...Beitragserstattung wäre dann im Rentenalter immer noch möglich, wenn sich bis dahin nichts geändert hat (=geringes Risiko) Was wollen Sie mit dem Geld machen? Ist es z.B. eine Reise, neue Couch, oder gar ein Auto wert, etwaige Rentenansprüche zu verlieren? Hier ist eine Geldanlage sicherlich sinnvoll, aber auch da gibt es Risiken (z.B. Spekulationsrisiken) je nachdem auf wieviel Sicherheit Sie setzen... Wie lange ist die Kontenklärung her? Evtl. sind einige Rechtsentwicklungen noch nicht erfaßt, so dass die Aussage "Wartezeit nicht erfüllt und kann nicht mehr erfüllt werden" sogar hinfällig ist... So, das war sehr viel Spekulation. Stellen Sie doch Ihre Frage mal einem Berater einer DRV Beratungsstelle. Dieser kann Ihnen anhand Ihres persönlichen Versicherungsverlaufs ggf. weitere Für- und Widerargumente liefern... ;-)
Hansam 06.04.2011 | 17:09
Ich bin auch Beamter auf Lebenszeit und habe mir ,da 60 Beiträge (Mindestzahl für eine Rente) nicht erreicht waren, die RV-Beiträge (AN-Anteil) erstatten lassen, nach vorheriger Beratung durch eine Beratungsstelle der DRV. Die Einzahlung freiwilliger Beiträge zur Erreichung der Mindestzahl an Beiträgen (60) lohnt nicht, da eine spätere Rente voll auf die Pension angerechnet würde.
...am 07.04.2011 | 13:05
Zitat von Mitleser anzeigenausblenden
Das stimmt so nicht! Der Anspruch auf Beitragserstattung kann grundsätzlich nur bestehen, wenn keine Berechtigung zur freiwilligen Beitragszahlung besteht (und noch keine 5 Jahre Beiträge vorliegen). Seit letztem Jahr können nun auch Beamte freiwillige Beiträge zahlen. Die Möglichkeit der Beitragserstattung für Beamte besteht jedoch weiterhin, solange noch kein freiwilliger Beitrag gezahlt worden ist. Heißt also entweder oder! Beides geht nicht!
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