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Beitragserstattung für nicht EU-Bürger der im Spanien wohnt

von Jose04.01.2007 | 00:36
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten Ich bin Tierarzt und habe 3 Jahre als WissAngestellter an der Uni gearbeitet. Jetzt wohne seit mehr als 24 Monate im Spanien. Ich bin Argentinier. Habe ich Anspruch auf eine Erstattung meiner Rentenbeiträge? Bin ich Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung oder Berechtigt zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung oder sind Tierärzte allgemein befreit? Da ich kein Deutscher oder EU Bürger bin, habe ich Anspruch meine Rentenbeiträge zurückzubekommen? Der Fakt, dass ich auf ein EU-Land wohne stellt irgendein Problem dar? Ich habe ein Formular V900 von Internet und wollte wissen ob ich von hier aus den Antrag machen kann (Post) oder soll ich mich von jemand im Deutschland vertretten lassen (Vollmacht) Es gibt eine webseite (www.social-security.de) wo das Service anbeboten wird für 250 EUR. Sind die zu vertrauen? vielen dank und freues neues Jahr José

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf Erstattung der deutschen Rentenversicherungsbeiträge besteht, wenn keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht. Bei rechtmäßigem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU sind Sie aufgrund der sogenannten „Drittstaatsverordnung“ auch als Nicht-EU-Staatsangehöriger zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt. Die Versicherungszeiten anderer EU/EWG-Staaten (z.B. Spanien) oder der Schweiz werden für die Prüfung Ihres späteren deutschen Rentenanspruches zusammengerechnet. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Beitragserstattung solange Sie sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der EU aufhalten.

Ich kann Ihnen keine Aussage zur Vertrauenswürdigkeit des von Ihnen genannten Beratungsservices geben. Da das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung für Sie jedoch immer kostenfrei ist, empfehle ich Ihnen, sich besser direkt an uns zu wenden. Ich empfehle Ihnen, sich mit der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf (Verbindungsstelle der Regionalträger für Spanien) bezüglich weiterer Auskünfte direkt in Verbindung zu setzen. Deren Anschriften finden Sie im Forum links im Bereich „Service“ über die Links „Ihre Rente – Mein Rentenversicherer“.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie zuvor erwähnt, werden Versicherungszeiten in anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten für die Prüfung Ihres Rentenanspruches berücksichtigt. Wenn Sie z.B. 25 Monate Beitragszeit in Deutschland und in Spanien 35 Monate Beitragszeiten zurückgelegt haben, ist die allgemeine Wartezeit für eine Regelaltersrente erfüllt. Dies gilt jedoch für Sie als Argentinier nur, solange Sie sich in der EU gewöhnlich aufhalten. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Argentinien verlegen, können Ihnen Ihre deutschen Beiträge unabhängig von der Anzahl der Beitragsmonate erstattet werden, da dann eine Zusammenrechnung mit den spanischen Zeiten nicht mehr möglich ist, kein Rentenanspruch und keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht. Die Beitragserstattung kann Ihnen gewährt werden, wenn mindestens 24 Monate seit Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht vergangen sind. Für die Antragstellung können Sie den Vordruck V900 über die Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung herunterladen, diesen ausfüllen und an Ihren zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger übersenden. Sie können sich auch an das deutsche Konsulat vor Ort wenden.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ich weiß zwar nicht genau, was Sie mit Reform meinen, vermute aber, Sie meinen Ihre Rentenansprüche aus Deutschland und Spanien. Ihren Rentenantrag stellen Sie beim Rentenversicherungsträger Ihres Wohnstaates Spanien. Dieser Träger leitet dann den Antrag an den beteiligten Mitgliedstaat Deutschland weiter. Zur Zeit laufen diese Verfahren noch weitgehend über Vordrucke auf dem Postweg. Verfahren über maschinellen Datenaustausch innerhalb der EU sind jedoch in so ziemlich allen Mitgliedstaaten der EU aktuell in der Entwicklung bzw. schon im Einsatz. Das Rentenantragsdatum ist verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Jeder Träger entscheidet dann getrennt über den jeweiligen (Teil)anspruch. Beachten Sie aber bitte, dass für Sie als Argentinier die Gemeinschaftsbestimmungen nur Anwendung finden, solange Sie innerhalb der EU wohnen. Wenn Sie nach Bewilligung Ihrer Renten nach Argentinien zurückgehen, können Ihre Rentenansprüche vermindert werden oder ganz entfallen. Konkretere Auskünfte können Ihnen hierzu jedoch nur Ihre zuständigen Versicherungsträger in Deutschland und Spanien geben. Ich empfehle Ihnen, vorab über Ihren spanischen Versicherungsträger (INSS) eine Klärung Ihres deutschen und spanischen Versicherungskontos und jeweils auch Rentenauskünfte zu beantragen. Wenn Sie diese vorliegen haben, fallen Ihnen weitere Zukunftsentscheidungen sicherlich leichter

3 Antworten

Joseam 04.01.2007 | 13:41
Vielen Dank für Ihre promter Antwort. Kann ich spätere Rentenanspruche im Deutschland haben, selbst wenn ich weniger als 3 Jahre gearbeitet habe? Wenn ich nach Argentinien zurrückgehe, was soll ich tun um meine Beiträge zurrückzubekommen? Grüße Jose
KSCam 04.01.2007 | 15:29
und die 250 Euro an diesen "Verein" können Sie sich wirklich sparen. Als Tierart werden Sie es doch schaffen ein Formular (V900) auszufüllen und eine aktuelle Lebensbescheinigung Ihres z.B. argentinischen Rathausses mitzuschicken. Und wenn Sie Geld übrig haben - ich würde die Hilfe für 200 €uro anbieten.
Joseam 05.01.2007 | 11:35
Vielen Dank KSC :-) aber ich glaube, dass ich es schaffe das Formular auszufüllen. Wenn ich hier im Spanien bis zu Reform bleibe, dann zählt meine Betragszeit für meine Reform hier, oder? Soll ich ein Antrag machen bei der spanische Rentenversicherung? oder sind alle Rentenversicherungen im der EU miteinander Verbunden (Datenaustausch) und läuft es automatisch? grüße Jose
Deutsche Rentenversicherung
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