Hallo Michael80,
es existiert weiterhin kein Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine.
Drittstaatsangehörige können daher bei Wohnsitz außerhalb der EU eine Beitragserstattung erhalten; die Anzahl der deutschen Beiträge ist hierbei unerheblich.
Die Versicherungspflicht in Deutschland muss mindestens 24 Monate entfallen sein. Eine in den USA ausgeübte Beschäftigung ist unschädlich für die Beitragserstattung.