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Experten-Antwort

Beitragserstattung für nicht EU Burger in USA

von Michael8011.07.2017 | 13:59
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich bin ukrainische Staatsbürger der in Deutschland mit befristete Aufenhaltserlaubniss gearbeitet hat und danach nach Ukraine zurückgekehrt. Zurzeit habe ich 61 Beitrage in Deutshe Rentnerversicherung bezahlt. Ich möchte gerne meine Beitrage zurückbekommen nach Ablauf der 24 Monaten Frist. Der Berater in DRV hat mir mitgeteilt dass das sollte möglich sein soweit kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ukraine und Deutschland abgeschlossen sind. Jetz möchte ich aber nach USA auswandern mit Green card und werde da offensichtlich Pflichtversichert, bleibe aber immer noch ein Ukrainische Burger. Zwischen USA und Deutschland bestehen Sozialversicherungsabkommen. Ist die Erstattung von das Beitragen ist immer noch möglich ? Danke fur Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael80,

es existiert weiterhin kein Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine.

Drittstaatsangehörige können daher bei Wohnsitz außerhalb der EU eine Beitragserstattung erhalten; die Anzahl der deutschen Beiträge ist hierbei unerheblich.

Die Versicherungspflicht in Deutschland muss mindestens 24 Monate entfallen sein. Eine in den USA ausgeübte Beschäftigung ist unschädlich für die Beitragserstattung.

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3 Antworten

Michael80am 11.07.2017 | 14:19
Vielen dank für die Antwort
SuchenUndFragenam 11.07.2017 | 14:12
Zitat von Michael80 anzeigenausblenden
Wenn Sie Beiträge für 61 Monate gezahlt haben, haben Sie später mal einen Rentenanspruch, so weit ich weiß aber keinen Erstattungsanspruch mehr, ganz egal, wohin Sie nun auswandern.
Michael80am 11.07.2017 | 14:24
Guten Tag, Ich bin ukrainische Staatsbürger der in Deutschland mit befristete Aufenhaltserlaubniss gearbeitet hat und danach nach Ukraine zurückgekehrt. Zurzeit habe ich 61 Beitrage in Deutshe Rentnerversicherung bezahlt. Ich möchte gerne meine Beitrage zurückbekommen nach Ablauf der 24 Monaten Frist. Der Berater in DRV hat mir mitgeteilt dass das sollte möglich sein soweit kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ukraine und Deutschland abgeschlossen sind. Jetz möchte ich aber nach USA auswandern mit Green card und werde da offensichtlich Pflichtversichert, bleibe aber immer noch ein Ukrainische Burger. Zwischen USA und Deutschland bestehen Sozialversicherungsabkommen. Ist die Erstattung von das Beitragen ist immer noch möglich ? Danke fur Ihre Antworten
Wenn Sie Beiträge für 61 Monate gezahlt haben, haben Sie später mal einen Rentenanspruch, so weit ich weiß aber keinen Erstattungsanspruch mehr, ganz egal, wohin Sie nun auswandern.
nach meine Kenntnisse es ist so nur für die Länder die mit Deutschland Sozialversicherungsabkommen haben wie z.b. USA , Israel Indien ... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2…
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