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Beitragserstattung - Höhe

von maria_jach27.11.2008 | 23:27
1340 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Stimmt es, dass bei der Erstattung von Rentenpflichtbeiträgen an im Ausland lebende Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit abgelegt haben, nicht immer die gesamte Höhe der Arbeitnehmerbeiträge rückerstattet wird? Ich habe gehört, dass bei Inanspruchnahme einer Kur alle Beitragszahlungen, die vor der Kur erfolgten, nicht erstattet werden. Also z.B. 30 Jahre einbezahlt. Vor 5 Jahren eine Kur beansprucht. Folge: nur Erstattung der Arbeitnehmerpflichtbeiträge der letzten 5 Jahre; 25 Jahre Beitragszahlung verfallen.

5 Antworten

Nixam 28.11.2008 | 06:49
Richtig! Haben Sie 30 Jahre gearbeitet und im letzten Jahr eine Reha durchgeführt, dann verfallen sämtliche Beiträge der vorangegangenen 29 Jahre vor der Reha, weil Sie aus diesen Beiträgen eine Rehabilitationsleistung erhalten haben. Ob das fair ist oder nicht, möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren. Ausserdem werden - wie Sie selbst schon erkannt haben - nur der Arbeitnehmeranteil an den Rentenbeiträgen erstattet, also nur der Teil, den Sie auch selbst getragen haben. Der ARbeitgeberanteil wird Ihnen nicht erstattet zum Schutz davor, dass Ihr Arbeitgeber nicht dazu übergehen und Ihre Mitarbeiter mit irgendwelchen Tricks zu Anträgen auf Beitragserstattung bewegen. So oder so ähnlich lautet die inoffizielle Begründung. Viele Grüsse Nix
...am 28.11.2008 | 07:21
Dann sollten Sie statt einer Beitragserstattung vielleicht Später lieber die Rente in Anspruch nehmen...
Schadeam 28.11.2008 | 07:47
a) ist das richtig und b) doch m.E. gar kein Problem, weil kein im Ausland lebender Ausländer gezwungen ist, sich die Beiträge erstatten zu lassen. Er hat zur besagten Erstattung die Alternative die Rente aus den vollen 30 Jahren lebenslang zu bekommen, sobald er die Altersgrenzen erreicht hat....
no nameam 28.11.2008 | 08:21
Mal abgesehen davon, dass man mit 30 Jahren Beitragszeit gar nicht mehr zur Beitragserstattung berechtigt ist...
...am 28.11.2008 | 08:40
naja, es kommt darauf an, welche Staatsangehörigkeit man hat und in welches Ausland man verziehen möchte...
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