Hallo Christian B.,
die Zeiten der geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung werden insgesamt in Wartezeit-Monate umgerechnet. Dabei werden Monate, die bereits mit anderen Zeiten belegt sind, nicht berücksichtigt.
Es handelt sich um eine sehr komplexe Berechnung, die ich nur nachvollziehen könnte, wenn ich alle Ihre Zeiten kennen würde. Dies würde aber den Rahmen dieses Forums sprengen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Berechnung maschinell erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Monate aus der geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung bei den 57 Monaten enthalten sind.
Sie bekommen auf jeden Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Die Erstattungssumme wird direkt auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Zur Bearbeitungszeit kann ich keine generelle Aussage machen. Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und vom zuiständigen Sachbearbeiter ab.