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Experten-Antwort

Beitragsersttaung Rente/Wartezeit

von Christian B.19.03.2016 | 19:31
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29 Antworten

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Guten Tag, kurz zu meiner Situation. Ich habe seit einiger Zeit einen Antrag auf Beitragserstattung meiner Rentenbeiträge laufen. Die Voraussetzung Beamter auf Lebenszeit, 24 Monate aus der gesetzlichen Rentenversicherung raus und Recht auf freiwillige Versicherung per Antrag ausgeschlossen, erfülle ich. Nun zu den Wartezeitmonaten. Per Telefon wurde mir bekannt gegeben, dass ich bei 57 Monaten liege und somit die 60 Monate unterschreite. Ich habe nun einmal meinen relativ überscihtlichen Versicherungsverlaug durchgrechnet und komme auf 52 Monate durch Wehrdienst, Ausbildung, Arbeit und Arbeitslosigkeit. Zusätzlich komme ich auf 18 Monate "geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung" die alle von 2001-2006 liefen. Nun meine Frage: Mit welchem Faktor werden diese Monate in Wartezeit umgerechnet. In einem Forum fand ich den Beitrag, dass 12 Monate "geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung" mit 4 Monaten Wartezeit zu buche schlagen. Ist das korrekt? Freue mich über eine Antwort

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian B.,

die Zeiten der geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung werden insgesamt in Wartezeit-Monate umgerechnet. Dabei werden Monate, die bereits mit anderen Zeiten belegt sind, nicht berücksichtigt.

Es handelt sich um eine sehr komplexe Berechnung, die ich nur nachvollziehen könnte, wenn ich alle Ihre Zeiten kennen würde. Dies würde aber den Rahmen dieses Forums sprengen.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Berechnung maschinell erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Monate aus der geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung bei den 57 Monaten enthalten sind.

Sie bekommen auf jeden Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Die Erstattungssumme wird direkt auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

Zur Bearbeitungszeit kann ich keine generelle Aussage machen. Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und vom zuiständigen Sachbearbeiter ab.

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28 Antworten

W*lfgangam 19.03.2016 | 19:56
Zitat von Christian B. anzeigenausblenden
Hallo Christian B., grob ja, stimmt die 'Umrechnung', wenn Sie die maximale Einkommensgrenze beim Minijob/damals noch 400 EUR ausgeschöpft haben ...3,4 Monate waren es 'damals' meines Wissen für ein volles Jahr/4800 EUR. Allerdings, wenn die aktuelle telefonische Auskunft sagt, Sie haben nur 57 Monate, dürften die 'umgerechneten' Minijobzeiten da schon drin sein – oder? Nebenbei, wenn Sie die Beitragserstattung wählen, wird Ihr Versicherungskonto gelöscht – auch alle Ausbildungszeiten (Schule/Studium) gehen verloren/Wartezeiten weg. Sind Sie sicher, dass Sie immer bis zum Alter Beamter sein werden? ...oder nicht doch – wenn es passt – in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zurückwechseln werden/Nachversicherung in die DRV folgt? Okay, momentan locken ein paar 1000 EUR Beitragserstattung ...gegen eine spätere Rente, die ggf. sogar in voller Höhe ohne Abzug bei der Pension möglich wäre. Sie sollten vor der Erstattung mehr Rat einholen (Dienstherr / DRV-Beratung), bevor die Sache rechtskräftig wird. Gruß w.
Christian B.am 19.03.2016 | 19:53
Um meine Frage noch etwas zu erweitern. Mit welcher Bearbeitungszeit kann man im Regelfall rechnen und wie ist der Ablauf? Prüfung, Bescheid und direkte Zahlung? Der Antrag läuft seit 03.02.16, wurde von mir am 04.03.16 komplettiert und ist aufgrund keinerlei Anhänge wirklich sehr übersichtlich
Christian B.am 19.03.2016 | 20:14
Danke für die ausführliche Antwort Ich gehe davon aus, dass diese Zeiten mit einberechnet sind, komme dich doch durch Arbeit und Zivildienst und Arbeitslosigkeit auf exakt 49 Monate und 123 Tage. Die 18 Monate Minijob müssen also mit einem Schlüssel eingerechnet worden sein, den ich aber leider nicht kenne. Die Zeiten der Minijobs waren allerdings zum großen Teil Einzeltage im Höchstfall mal 28 Tage am Stück Ich vermutte, dass das bei der DRV systemisch errechnet wird und gehe davon aus, dass somit die 57 Monate stimmen !? Zu Ihren Anmerkungen. Ich hatte berist eine Renteninformation erhalten, da mir fälschlichweise 11 MOnate an Arbeitslosigkeit zuviel "berechnet" wurden und ich bei der DRV bei 68 MOmnaten lag. Nach einem Schreiben der Jobagentur und einer Kontenerklärung wurde dies auf 57 Monate korrigiert. Der bisherige Rentenbetrag ist derart niedrig, dass ich lieber jetzt in jungen Jahren die paar Tausend Euro nutze um wieder ein Stück Welt zusehen als im Alter 40-50 Euro mehr im MOnat zu haben, zumal ich tatsächlich nicht vorhabe, dem Staatsdienst den Rücken zu kehren. Da Sie sich gut auszukennen scheinen: eine Kontenklärung ist erfolgt, der Antrag liegt komplett vor. Wie ist der weitere Verlauf? Erfolgt nun als nächstes ein Bescheid und dann direkt die Zahlung? Liebe Grüße Christian
Christian B.am 19.03.2016 | 20:18
Zitat von Lis anzeigenausblenden
Um meine Frage noch etwas zu erweitern. Mit welcher Bearbeitungszeit kann man im Regelfall rechnen und wie ist der Ablauf? Prüfung, Bescheid und direkte Zahlung? Der Antrag läuft seit 03.02.16, wurde von mir am 04.03.16 komplettiert und ist aufgrund keinerlei Anhänge wirklich sehr übersichtlich
Das kommt darauf an, ob wirklich alles da ist, ob Ermittlungen beim Arbeitgeber geführt werden müssen und sicherlich auch auf die Auslastung der Mitarbeiter. Die Frage kann Ihnen also keiner wirklich beantworten. Ansonsten wird es aufgestellt, geprüft und mit versandt des Bescheides auch des Geld angewiesen. MfG Lis
OK danke, vielleicht bin ich auch einfach wieder zu ungeduldig, aber aufgrund der Übersichtlichkeit der Sache dachte ich es könnte schnell gehen;) Wobei mir zumindest vor 12 Tagen gesagt wurde, dass es nur noch von einem Vorgesetzten gprüft werden muss :)
Lisam 19.03.2016 | 20:29
Bitte nicht mit einzelnen Tagen anfangen ;-) Wenn zum Beispiel eine abhängige Beschäftigung und der Zivildienst in einem Monat zusammen treffen, wird dieser nur als 1 Monat zur Wartezeit gezählt. Ich sag mal ganz grob: den Versicherungsverlauf durchschauen, ob alle Zeiten enthalten sind und die Höhen des Entgelts stimmt. Alles andere macht der PC ;-) Ich hatte noch vergessen, den Postweg und internen Postweg zu erwähnen. Aber wenn Ihnen schon gesagt wurde, dass es nur noch geprüft werden muss, dann kann es nicht mehr lange dauern bis der Bescheid bei Ihnen eintrudelt. MfG Lis
Christian B.am 19.03.2016 | 21:46
Zitat von Lis anzeigenausblenden
Die Tage habe ich auch nur aufaddiert, weil die "geringfügigen Beschäftigungen" sehr viele Einzeltage (Einsatz im Callcenter) betrafen und ich mir irgendwie erklären wollte, wie die DRV auf die 57 Monate kommt, oder ob gar deren Computersystem etwas nicht mit eingerechnet hat, was bei der Prüfung noch festgestellt werden könnte. Ich gehe aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass das eigentlich so stimmen muss wie mitgeteilt. Nur komme ich eben bei 18 Monaten geringfügiger Beschäftigung = ca 6 Wartezeitmonate plus die 53 anderen Monate auf eine andere Summe als die die mir genannt wurde. Eigentlich wollte ich mit der Sebstrechnung nur vermeiden, dass ich beim nächsten Brief der DRV enttäuscht bin, dass die Zahlung evtl doch noch abgelehnt werden könnte.;) @ Wolfgang Rechtskraft tritt ab wann ein?
Schadeam 19.03.2016 | 22:23
Wenn man Ihnen vor 12 Tagen gesagt hat, dass es bei Chef zur Prüfung liegt, wird es bald erledigt sein. Als Beamter wissen Sie doch, dass Ihr Vorgang gewiss nicht der einzige ist, den man dort zu bearbeiten hat. Und als Beamter haben Sie doch auch ein gesichertes Einkommen, so dass die Welt nicht davon untergehen wird, ob Ihr Bescheid nur 3 Wochen früher oder später rausgeht. Aber vielleicht sind Sie ja Lehrer, die ticken meist leicht anders wenn es um Verwaltungshandeln geht.... Gedulden Sie sich, zumal eh keiner im Forum weiß ob es noch 8 Tage oder 8 Wochen geht.
Christian B.am 19.03.2016 | 23:18
:) :) Wolfgang ich danke Ihnen, wusste ich tatsächlich nicht Schade, das mit dem Einkommen stimmt wohl aber bei anstehnden REnovierungsmaßnahmen freut man sich natürlich über überraschende "Zuschüsse", zumal ich von der Rückerstattung zufällig von einem Kollegen erfuhr, der sehnsüchtig auf seinen versprochenen Kasten Bier wartet ;) Danke vorerst an euch Alle für die Hilfe
****am 21.03.2016 | 07:48
Ihnen ist schon klar, dass die in der RV erstatteten Zeiten, später bei der Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten nicht mehr mitgerechnet werden und somit zu negativen Auswirkungen auf die Berechnung der Pension kommen kann. Unter Umständen werden Ihnen auch Jahre fehlen falls sie vorzeitig in den Ruhestand möchten. Über die möglichen Auswirkungen einer Erstattung erkundigen Sie sich am besten bei ihrer Versorgungsdienststelle.
Christian B.am 21.03.2016 | 19:39
Danke für die erneute Antwort, da ich ohne die "geringfügigen Zeiten" nur auf 53 Monate komme (habe Samstag nochmal nachgerechnet) müssen die 18 MOnate "geringfügig naicht versicherungspflichtig" rechnerisch irgendwie die restlichen 4 ergeben. Da mir am WE aber gesagt wurde, dass bei einer Verwandten alle geringfügigen Zeiten VOR 2013 mit 3 MOnaten pro Jahr im Rentenbescheid angegeben wurden, kommt das bei 1,5 Jahren ja sehr gut hin. @Experte der Antrag läuft seit 03.02.16 (Erfassung) danach folgte eine KOntenklärung und das Warten auf ein Korrekturschreiben der Jobagentur, Komplett ist er also "erst" seit 3 Wochen. Leider hatte die DRV auch die letzte Seite mit UNterschrift und KOnto "verbummelt", die ich vergangenen Montag nochmal nachfaxen musste, Allerdings scheint es derzeit sowieso einen Engpass zu geben, da das Computersystem wohl umgestellt wurde und laut Telefonauskunft seit einer Woche nicht wirklich damit gearbeitet werden konnte. Trotzdem gehe ich mal von einer Klärung in den nächsten 4 Wochen aus und übe mich in Geduld. Trotzdem gut nochmals zu wissen, dass die 57 Monate so stimmen müssten, wie im System erfasst.
Christian B.am 21.03.2016 | 19:43
Mir war es im Arbeitsprozess halt etwas schleierhaft, dass die Kontenklärung, der Eingang des Antrages und die Auffoerderung die letzte Seite nochmal zu senden nicht in EINEM SChreiben, sondern in 3 verschiedenen erfolgten. Normalerweise gehe ich bei Erfassung davon aus, dass ein Sachbearbeiter sich das Ganze ansieht und alle Nachforderungen in einem Aufwasch erledigt. Auch das es geprüft wird und ein Vorgesetzter es dann nochmal prüft war mir neu. Bei einem Kollegen ging all das wesentlich reibungsloser innerhalb von 3 Wochen. Aber nun gut Arbeitsprozessoptimierung ist ja nicht jedermanns Sache ;)
Christian B.am 21.03.2016 | 19:53
Abschließend noch eine Frage Interesse halber Ich komm gerade bei den geinrgfügigen Beschäftigungen (wie oben erwähnt) auf unheimlich viele Einzeltage. Ebenso bei einzelnen Zeiten der Arbeitslosigkeit. Ich gehe aber richtig davon aus, dass z.B. bei 54 Tagen wir taggenau von 1 MOnat und 24 Tagen sprechen? Beste Grüße
W*lfgangam 21.03.2016 | 20:38
Zitat von Christian B. anzeigenausblenden
Hallo Christian B. Falscher Ansatz ;-) Nicht die Tage werde in Monate umgerechnet/zusammengefasst, sondern aus dem Minijob-Einkommen aller Zeiten (auch den nur tageweisen aufaddierten) wird ein pauschaler Zeitwert/Wartezeit gebildet. Technisch werden die ermittelten Zuschlagsentgeltpunkte (allein aus dem Entgelt) durch 0,0313 geteilt, das ergibt die zusätzlichen/pauschalen Wartezeitmonate ...ausgeklammert um Monate, wo im Minijob-Monat schon ein Pflichtbeitrag vorrangig eingebucht ist - jetzt alles klar? :-) Gruß w.
Christian B.am 21.03.2016 | 20:50
Das klingt um ehrlich zu sein...kompliziert...aber die ERklärung ist verständlich Das heißt im Prinzip für mich als Laien ja dann, das selbst wenn ich weiß dass die Entegelte bei 575 Euro (Minijob zu Euro Zeiten) bzw 6996 DM (DM Zeiten) lagen , ich das als Laie gar nicht selbst umrechnen kann...!!??!
Christian B.am 21.03.2016 | 20:51
Bzw müsste ich wissen, wieviel ZUschlagentgeltpunkte wieviel Euro entsprechen..
Christian B.am 21.03.2016 | 20:57
Und da schließt sich gleich noch eine Frage an. Auf Meiner Renteninformation (die ich ja gar nicht hätte erhalten dürfen, da 11 Monate falsch gemeldet waren /mittlerweile korrigiert stehen gerundet, folgende Beiträge: von Ihnen 2350,00 Arbeitgeber 2850,00 sonstige 4780,00 Entgeltpunkte: 1,78... Es ist korrekt, dass mir ausschließlich die erste Zeile in voller Höhe erstattet wird?
Christian B.am 21.03.2016 | 21:09
Interessant erscheint mir auch gerade folgende Tatsache: die auf dem Schreiben aufgeführten Entgeltpunkte von 1,7865 ergeben geteilt durch 0,0313 exakt die Zahl 57,07 also die Zahl, die aktuell auch als Wartezeit im System stehen müsste. Verständnisproblem nur: Die Zahl der Entgeltpunkte datiert von VOR der Korrektur um 11 Monate (die erst vor 2 Wochen erfolgte) aus der Zeit, als ich laut System noch mit 68 Monaten Wartezeit erfasst war. Oder ist die Zahl 57 bei der Berechnung nun purer Zufall.. Fragen über Fragen, aber sehr interessante Materie
W*lfgangam 21.03.2016 | 23:20
Zitat von Christian B. anzeigenausblenden
Ja ...damit soll es nun aber gut sein. Ihr Versicherungsleben aus allen Zeiten zu sezieren - ist nur am Schreibtisch möglich, bzw. via 'richtige' CPU-Kraft der DRV selbst ;-) 'Erlösung' kann Ihnen nur eine angeforderte Rentenauskunft verschaffen, die unter hypothetischer Zahlung von freiwilligen Beiträgen zum Erreichen der Mindestwartezeit von 60 Monaten führt (dürfen Beamte ja nun auch) und alle Berechnungsschritte erhält - da beißt Ihr DRV-Mitarbeiter nochmal in die Schreibtischkante/der schon wieder, aber nur so haben Sie alle Rechenschritte schwarz auf weiß/können die Bewertungen/Umrechnungen speziell aus den Minijob-Zeiten nachvollziehen. Gruß w. PS: wäre kein großer Akt, das so zu lösen - simpler Antrag mit 1-Zeiler dazu ...Post und Berechnung/Rentenauskunft in 3-6 Monaten, Erklärung selbstlesend oder via Beratungsstelle erläutert. Geht schneller, als hier Std. der Hinterfragung zu verbraten ;-)
Christian B.am 21.03.2016 | 23:33
Ich verstehe Ihren Hinweis absolut und dass es vielleicht nicht der richtige Ort ist um das eigene Versicherung Leben auseinander zu nehmen. Letztendlich ging es mir ja auch nur um die Lösung der Frage, ob in den im System gespeicherten Monaten bereits ALLES enthalten ist und ich somit mit einer Erstattung meiner Beiträge rechnen kann. Da mir bisvorhin auch nicht bewusst war, dass Pflichtzeiten komplett berechnet werden, es aber für Mini Job Zeiten einen eigenen Entgelt Schlüssel gibt, habe ich nur versucht dies zu verstehen. Wahrscheinlich möchte ich es einfach vermeiden, mich am Ende aufgrund einer FalschAuskunft bezüglich der Monate zu ärgern, den Antrag überhaupt gestellt zu haben. Und natürlich möchte ich meine geplante Reise auch nicht in die Tonne treten ;)
W*lfgangam 22.03.2016 | 19:16
Zitat von Christian B. anzeigenausblenden
Allerallerletzter Nachtrag :-) Genauso ist es, ausschließlich die selbst gezahlten Beiträge werden erstattet, und nur die. Die anderen bleiben im großen Rentenpott, fließen auch nicht an die Einzahler zurück. > Entgeltpunkte: 1,78 Ergeben immerhin nach Einzahlung von 3 Mindestbeiträgen *) (um die 60 Monate zu erreichen, aktuell 252,45 €) und 'Aufhübschung' um einen Beitragszuschuss (7,3 %) bei priv. KV rd. 63 € Monatsrente. Sofern das bei der Pension unberücksichtigt bliebe **), könnten Sie alle 3 Jahre Ihre Bude rundum neu tapezieren ;-) Gruß w. *) dafür ist unmittelbar vor Rentenbeginn noch Zeit **) diese Frage kann nur ein enger Kontakt mit Ihrer Dienststelle lösen, was vorausschauend im anvisierten Pensionsalter nicht/anrechenbar sein könnte.
Christian B.am 24.03.2016 | 16:16
Allein Ihr Humor Wolfgang, hat das Schreiben hier zu einem Vergnügen gemacht. Nochmaliger Dank für den Hinweis, aber genau wegen dieser niedrigen Zahlung pro Monat in 32 Jahren (ob ich dieses Alter jemals erreiche sei dahingestellt), lasse ich die Beiträge erstatten. Lieber jetzt ein Stück mehr Leben (auch wenn es noch so klein ist) als später einen Winzbetrag im Monat mehr. Abgesichert bin ich für später definitiv ganz gut. Und nun harre ich der Dinge die da irgendwann mal von der DRV kommen. Sind ja "erst" 8 Wochen, die der Antrag läuft...ein Hoch auf die Bürokratie!
W*lfgangam 24.03.2016 | 20:59
Zitat von Christian B. anzeigenausblenden
...nun, so manche 'SchadSoftware' aus dem mobilen selbstzündenden Tank zu entfernen, dauert schon mal länger - da wären Privateers froh, über diese kurzen Erledigungsfristen ...wenn der Poppcorn-Verwaltungsapparat das hinkriegen würde ;-) Nebenbei - eigentlich ist ja auch eine Beitragserstattung auf den künftigen Pensionsanspruch anzurechnen/nach den BeamtenversorgungsG ...meine Dienststelle sieht das aber locker/interessiert uns nicht. thx für die freundliche Rückmeldung - nun ist alles gesagt. Gruß w. PS: wenn nach 3-5 Monaten keine Antwort kommt, können Sie unruhig werden und nachfragen - ist halt kein Renten-/Leistungsantrag, hat keine hohe Priorität im Stapel auf dem Schreibtisch. PPS: > Abgesichert bin ich für später definitiv ganz gut. Das ist das Entscheidende – der EUR heute ist mir näher, mehr brauche ich später nicht/es reicht auch so locker.
Christian B.am 24.03.2016 | 21:58
Ich sage nicht, dass es locker reicht aber lebe lieber im Hier und Jetzt ;) Nach 3-5 Monaten??:) Das sind ja schöne Aussichten...ich werde mir vorher freundlich Gehör verschaffen, spätestens in 14 Tagen klopfe ich mal wieder an. Fragen kostet ja nichts und bisher (im Antragsverluaf) kamen die Briefe immer im 10 Tagesrythmus. Da sollte eine Fertigstellung "eigentlich" nicht mehr ganz so problematisch sein: O Ton wie gesagt: Es muss nur noch zum Vorgesetzten zur Prüfung Geduld und Gemach...ich brauche manchmal ja auch 3 Wocehn für meine Klausurkorrekturen;)
Herbert0815am 22.04.2016 | 13:47
Hier nochmal die aktuelle Entwicklung für zukünftig interesseirte Auszahler. Wir machen am Mittwoch den 3 (!!!) Monat voll. Aussage Sachbearbeiterin H. am 31.03.16: "Der Bescheid wird Ihnen innerhalb der nächsten 7 Tage zugehen, es muss sich nur noch eine Fachkraft kümmern"...nichts passiert! 14 Tage später freundliches Fax von mir. In einem weiteren Telefonat in dieser Woche stellte sich heraus, dass tatsächlich am Tag NACH meinem Fax der Antrag fertig bearbeitet wurde, nun aber "zur Prüfung beim Vorgesetzten" liegt"...diese Prüfung dürfte IMO nur noch ein Abnicken sein, das Wort Prüfung ist mir mittlerweile ein echter Schmerz im Ohr. Fazit. man braucht für die Antragsbearbeitung eines 4 seitigen Antrages (ohne Anhänge/außer Urkunde) in einem GLASKLAREN Fall ein Vierteljahr und länger. Ich versteh, dass eine Behörde mit Millionen Kunden VIEL und auch WICHTIGERES zu tun hat. Aber muss sich das wirklich dermaßen ziehen? Vielleicht habe ich im Mai mehr Glück. Die Hoffnung stirbt zuletzt...
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