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Experten-Antwort

Beitragsforderung KVdR bei Wohnsitz im Ausland

von Auslandsrenter21.12.2021 | 20:44
188 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, darf eine dt. Krankenkasse rückwirkend Beiträge fordern für eine angebliche Pflichtversicherung bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland? Ich lebe bereits seit über 10 Jahren in Belgien und beziehe eine deutsche Hinterbliebenenrente. Nunmehr soll ich rückwirkend Beiträge zahlen und diese werden von meiner Rente einbehalten, obwohl ich doch über Belgien krankenversichert bin. Ich verstehe es nicht, vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Auslandsrenter,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantworten. Insoweit kann ich Ihnen hier nur empfehlen, sich mit der Frage direkt an Ihre zuständige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland oder an die „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland“ (DVKA) zu wenden.

Auf der Homepage der DVAK finden Sie im übrigen auch verschiedene Hinweisblätter für im Ausland lebende Rentner (siehe hier: https://www.dvka.de/de/versicherte/rentner/rentner.html) - und darunter insbesondere auch ein Merkblatt zur Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland:

https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/merkblatt_fuer_rentner/Krankenversicherung_Ausland.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

KSCam 21.12.2021 | 21:40
Was eine Krankenkasse fordern darf werden Ihnen Mitarbeiter der DRV eher nicht beantworten - das soll die Kasse beauskunften.
Falsches Forumam 22.12.2021 | 06:17
Rente = Rentenforum Krankenkasse = Krankenkassenforum https://www.krankenkassenforum.de/
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