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beitragsfreie Zeit Arbeitslosigkeit mit KEZ

von bg02.11.2007 | 19:49
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Frage 1 Bin interessiert zu erfahren, wie man die Monate Kindererziehung in dieser Zeit bewertet a) als vollwertige Monate oder b) als Monate beitragsgemindert. Leistung vom Arbeitsamt ist nicht geflossen, Zeit wurde bisher als Monate beitragssfrei in der Rente berücksichtigt und bewertet. KEZ soll erst neu einbezogen werden, es liegt dafür noch nichts vor. Frage 2 Wie ist die Rechtslage, wenn Zwillinge vom 1. Tag an getrennt aufgezogen werden. Kann jedem der Partner die 12 Mon. KEZ und KEZ und 108/109 Monate BÜZ zugesprochen werden?

3 Antworten

Rentenüberprüferam 02.11.2007 | 20:55
Vergaß auf Frage 2 einzugehen. Da im Normalfall, wenn keine getrennte Erziehung vorgenommen wird, Kindererziehungszeit, wenn vor 1992 geboren, bei Zwillingsgeburten 2*12 Monate nacheinander berücksichtigt werden, dürfte daher auch die Kindererziehung bei jedem der Partner im Umfang von 12 Mon. rechtens sein. Etwas anderes ist die Kinderberücksichtigungszeit. Erfolgt keine getrennte Erziehung, wird sie der Frau/Mann nur ein mal angerechnet, weil sie ja gleichzeitig erzogen werden. Insofern halte ich die Anerkennung bei jedem getrennt erziehenden Partner eher für unwahrscheinlich, denn dann müsste ja die DRV 220/222 Monate insgesamt berücksichtigen. Habe jedenfalls davon noch nicht gehört.
Rentenüberprüfer/lotscheram 02.11.2007 | 20:47
Weil sich im vorliegenden Fall beitragsfreie Zeiten mit vollwertigen Kindererziehungszeiten überlagern, werden 12 Mon. vormals beitragsfreie Zeiten der Arbeitslosigkeit wegen der gleichzeitig vorhandenen vollwertigen Zeit der Kindererziehung zu beitragsgeminderten Zeiten.
Karl-Heinricham 04.11.2007 | 16:30
Falsch. Bei gleichzeitiger Erziehung durch die Mutter werden die Berücksichtigungszeiten zwar nur einmal angerechnet, erfolgt die Erziehung jedoch durch zwei verschiedene Personen (weil sich die Eltern zB getrennt haben) dann gibt es auch für jedes Kind für die Zeit der Getrennterziehung die BÜZ.
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