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Experten-Antwort

Beitragsfreie Zeit und belegungsfähige Zeit

von heipo3712.01.2015 | 23:56
874 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Es geht um Mütterente. Alter 74. Außer Kinderzeiten nur noch Berücksichtigungszeit wegen Pflege (vor 1.4.95) und ein paar Monate Beitragszeit wegen Pflege sowie 3 Mon. freiwillige Beitragsnachzahlung. Die Zeit vom 24.9.-30.11.63 (Schwangerschaft/Mutterschutz) wurde mit 3 Monaten als beitragsfreie Zeit mit vollem Gesamtleistungswert anerkannt. Für das 2. Kind wurde die Zeit vom 27.1.-31.3.67 (Schwangerschaft/Mutterschutz) bei der Grundbewertung mit 0,0833 je Monat bewertet. Frage: Müsste die letzte Zeit (27.1.-31.3.67) nicht auch noch mit 3 Monaten als beitragsfreie Zeit mit vollem Leistungswert angerechnet werden? Zusatzfrage: Zählt für die Ermittlung des belegungsfähigen Zeitraums die gesamte Zeit vom 17. Lj bis zum Rentenbeginn? Oder ist die Zeit abzuziehen, in der keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wurde und auch sonst keine Beitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten erworben wurden? Im voraus schon Dank und herzliche Grüße heipo37

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

siehe § 58 Abs. 2 S.1 SGB VI

Demnach liegt eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 S.1 Nr.1,2 bis 3a nur vor, wenn dadurch eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit oder ein versicherter Wehrdienst oder Zivildienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes unterbrochen ist.

Dies gilt nicht für Zeiten nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres.

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2 Antworten

Jonnyam 13.01.2015 | 08:24
Die Schwangerschafts bzw. Mutterschutzzeit für das erste Kind ist anrechenbar, weil es dafür vor dem 25. Lebensjahr der Mutter (wohl 1965) keiner unterbrechung einer Pflichtbeitragszeit bedarf. Die zwete Schwangerschaft liegt aber nach 25 und ist ohne Untebrechung nicht anzurechnen. Zur Zusatzfrage: JA. Es sind nur beitragsfreie Zeiten, z.B. die erste Schwangerschaftszeit vom Gesamtzeitraum abzuziehen. Das ist ja gerade der Trick der Gesamtleistungsbewertung, damit Nichtbeitragszahler nicht besser dastehen als Niedrigzahler, wie es vor 1992 der Fall war. Meint jedenfalls Jonny
heipo37am 13.01.2015 | 17:41
Vielen Dank an Jonny und Experte/in für die schnellen Antworten. Klar und einleuchtend. Gruß heipo37
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