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Beitragsgemindert wegen Krankheit

von Georg10.03.2010 | 16:37
1090 Ansichten
4 Antworten
Ich war im Jahr 1975 in der DDR 3 Wochen hintereinander krank. Zählt dieser Monat als beitragsgemindert oder findet Krankheit, die weniger als einen Monat währte keine besondere Berücksichtigung bei der Rentenberechnung?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.03.2010 | 12:59

Sehr geehrter Georg,

den Ausführungen von "Renten-Fachmann", "LS" und "Wolfgang" ist nichts mehr hinzuzufügen.

Freundliche Grüße

3 Antworten

Renten-Fachmannam 10.03.2010 | 16:51
Ihre letzte Vermutung stimmt. Nur wenn entweder ein ganzer Kalendermonat mit Anrechnungszeit (AZ) wegen AU belegt ist oder die im SVA nachgewiesenen Arbeitsausfalltage (ATA) einen ganzen Kalendermonat umfassen, werden die AZ im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung mit Entgeltpunkten bewertet.
LSam 10.03.2010 | 20:05
es ist hier zwar nur ein Jahr vor 1984 angesprochen, für diesen Zeitraum trifft die Aussage vom "Rentenfachmann" zu. . Für Zeiten der Krankheit oder des Arbeitsausfalls ab 1984 gilt: das jeder Tag zu berücksichtigen ist, auf den vollen Monat, der sonst zwischen Beginn und Ende liegen muss, kommt es ab 1984 nicht mehr an.
Wolfgangam 10.03.2010 | 20:44
Hallo Georg, http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/index.jsp… Geben Sie in der Suchmaske oben rechts 'Arbeitsausfalltage' ein, und Sie werden nachlesen können, wie einfach/verständlich das ist ;-) Gruß w. PS: Grundsätzlich würde ich Renten-Fachmann zustimmen, mit Einschränkung: ATA ab 31.12. rückwärts gerechnet - wenn dann noch Beitragszeit im selben Monat (übrig), dann Bewertung als beitragsgeminderte Zeit.
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