Grundsätzlich kann dem Beitrag von Knut zugestimmt werden. In § 1 Abs. 1 und 1a AltZertG hat der Gesetzgeber die Kriterien festgelegt, die für eine Zertifizierung erforderlich sind. Daher sollten Sie abklären bzw. nachschauen, welche vertraglichen Vereinbarungen sie darüber hinaus mit Ihrem Anbieter getroffen haben. Um die volle Zulagen erhalten zu können, ist normalerweise vorgesehen, dass der Eigenbeitrag abgeänderte werden kann, eventuell auch durch Sonderzahlungen oder Einmalzahlungen, um die volle Zulage im jeweiligen Beitragsjahr auch erhalten zu können. Im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist eine solche Regelung allerdings nicht.