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Experten-Antwort

Beitragshöhe Riestervertrag

von knut29.01.2013 | 22:12
1191 Ansichten
3 Antworten

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ich habe vor ein paar jahren einen riestervertrag abgeschlossen. ich möchte nun den beitrag anpassen, da mein arbeitslohn etwas angestiegen ist. mein versicherungsvertreter sagt das würde nicht gehen, ich bräuchte einen neuen (zusätzlichen) vertrag. wegen der bereits gezahlten abschlusskosten möchte ich aber die zulagen für meinen bestehenden vertrag. deshalb meine frage: gibt es eine gesetzliche regelung, die mir das recht einräumt einen beitrag in einen bestehenden riestervertrag einzahlen zu dürfen der zumindest ausreicht um die volle zulage zu erhalten?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich kann dem Beitrag von Knut zugestimmt werden. In § 1 Abs. 1 und 1a AltZertG hat der Gesetzgeber die Kriterien festgelegt, die für eine Zertifizierung erforderlich sind. Daher sollten Sie abklären bzw. nachschauen, welche vertraglichen Vereinbarungen sie darüber hinaus mit Ihrem Anbieter getroffen haben. Um die volle Zulagen erhalten zu können, ist normalerweise vorgesehen, dass der Eigenbeitrag abgeänderte werden kann, eventuell auch durch Sonderzahlungen oder Einmalzahlungen, um die volle Zulage im jeweiligen Beitragsjahr auch erhalten zu können. Im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist eine solche Regelung allerdings nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich kann dem Beitrag von Knut zugestimmt werden. In § 1 Abs. 1 und 1a AltZertG hat der Gesetzgeber die Kriterien festgelegt, die für eine Zertifizierung erforderlich sind. Daher sollten Sie abklären bzw. nachschauen, welche vertraglichen Vereinbarungen sie darüber hinaus mit Ihrem Anbieter getroffen haben. Um die volle Zulagen erhalten zu können, ist normalerweise vorgesehen, dass der Eigenbeitrag abgeänderte werden kann, eventuell auch durch Sonderzahlungen oder Einmalzahlungen, um die volle Zulage im jeweiligen Beitragsjahr auch erhalten zu können. Im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist eine solche Regelung allerdings nicht.

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1 Antworten

DarkKnight RVam 30.01.2013 | 07:10
Hallo Knut, auf keinen Fall was Neues abschließen (wegen der Kosten)..... Ich weiß nicht, ob § 86 Einkommensteuergesetz da weiterhilft. Dort steht drin, dass der Mindesteigenbeitrag 4% des Vorjahreseinkommens betragen muss um die volle Zulage zu erhalten.... Schauen Sie mal genau nach, was in Ihrem Vertrag steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort die Erhöhung des monatlichen Beitrags ausgeschlossen sein soll.
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