Hallo Rolli,
für Jahrgang 1962 wird die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten erreicht. Wenn Sie Altersrente für langjährig Versicherte im Alter von 65 Jahren beanspruchen, ist ein Abschlag in Höhe von 6% der bis dahin erreichten Höhe der Altersrente zu berechnen. Von welchem Betrag 6% abzuziehen sind, hängt von der bis dahin noch erfolgenden Beitragszahlung ab, die den bisher erreichten Zwischenstand der Altersrente erhöhen wird.
Nehmen Sie Ihre Rente erst mit 66 Jahren und 8 Monaten in Anspruch, ergeben sich keine Abschläge.