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Experten-Antwort

Beitragsjahre zu wenig

von Rolli26.04.2021 | 15:12
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3 Antworten

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Ich bin 1962 geboren und habe bis zu meinem 65. Lebensjahr ( 2027 ) 36 Rentenbeitragsjahre erreicht. Zwischenzeitlich war ich 12 Jahre selbständig ohne Beitragszahlungen. Mit welchen Abzügen muss ich rechnen wenn ich mit 65 Jahren in Rente gehe und wie werden diese berechnet. Oder lohnt es sich noch bis zu 67 Jahren (2029) zu arbeiten. Habe ich dann keine Abzüge weil ich mit 67 Jahren Altersrentner bin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolli,

für Jahrgang 1962 wird die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten erreicht. Wenn Sie Altersrente für langjährig Versicherte im Alter von 65 Jahren beanspruchen, ist ein Abschlag in Höhe von 6% der bis dahin erreichten Höhe der Altersrente zu berechnen. Von welchem Betrag 6% abzuziehen sind, hängt von der bis dahin noch erfolgenden Beitragszahlung ab, die den bisher erreichten Zwischenstand der Altersrente erhöhen wird.

Nehmen Sie Ihre Rente erst mit 66 Jahren und 8 Monaten in Anspruch, ergeben sich keine Abschläge.

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2 Antworten

Obachtam 26.04.2021 | 20:12
Alles aber nur, wenn die Politik nicht an der Altersgrenze für Rentner schraubt (und zwar nach oben). Rente mit 70 hört man heute immer öfter angesichts leerer Kassen, immer mehr Rentnern und immer weniger Beitragszahlern.
EU-Solidaritätam 26.04.2021 | 22:54
Hallo Rolli, Alles aber nur, wenn die Politik nicht an der Altersgrenze für Rentner schraubt (und zwar nach oben). Rente mit 70 hört man heute immer öfter angesichts leerer Kassen, immer mehr Rentnern und immer weniger Beitragszahlern.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nur nicht so schwarz sehen! Unsere Volksvertreter werden bestimmt alles daran setzen, dass die Lebensarbeitszeit dem französischen und italienischen Verhältnissen angeglichen werden.
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