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Experten-Antwort

Beitragslose Zeit - Wartezeit 45 Jahre

von Jfechir12.02.2016 | 18:45
1234 Ansichten
4 Antworten

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In meinem Versicherungsverlauf ist die Zeit 01.12.1974 bis 08.02.1975 mit krank/Gesundheitsmaßnahme aufgeführt. Die DRV bittet um Übersendung von Nachweisen über den Bezug von Leistungen bei Krankheit oder von Übergangsgeld für diese Zeit zur Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren. Ich besitze lediglich eine Bescheinigung der AOK über beitraglsose Zeiten für diese Zeit. Als Art der Zeit ist 51 angegeben (=Arbeitsunfähigkeit oder Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 1 Kalendermonat;§1259,1 Nr. 1 RVO). Reicht diese Bescheinigung der AOK aus und wird diese Zeit auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet? Vielen Dank für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann W*lfgangs Antwort nur bestätigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Glimpnickelam 12.02.2016 | 19:01
Nein! Haste nix, dann kriegste nix und verdienst auch nix!
W*lfgangam 12.02.2016 | 22:03
Hallo Jfechir, leider nein, sie ist nur identisch mit der bereits im Rentenkonto gespeicherten Zeit. Es geht nicht die Art eines Leistungsbezugs daraus hervor. Fragen Sie bei der AOK nach, ob sie noch Daten über den Versicherungsstatus bzw. die damalige Leistungsart hat. Diese legen Sie der DRV vor. Kommt es auf diese 2 Monate für die 45 Jahre überhaupt an? Ansonsten, wenn sowieso erreicht, können Sie sich die Mühe schenken. Gruß w.
Jfechiram 13.02.2016 | 10:20
Vielen Dank W*lfgang. jfechir
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