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Beitragslücke

von Petra16.02.2010 | 17:51
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war rd. 3 Monate arbeitsunfähig erkrankt und bin seit gestern wieder gesund geschrieben. Von meinem Arbeitgeber habe ich 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Nachdem ich privat krankenversichert bin, habe ich kein Krankengeld erhalten, sondern von der priv. Krankenversicherung Krankentagegeld. Heute hat man mir nun im Lohnbüro gesagt, dass während der Krankheitszeit keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind und ich sollte mich bei der Rentenversicherung darum kümmern. Meine Frage: Ist das richtig und muss ich die Beiträge selbst zahlen?Wie ist das zu machen bzw. was muss ich veranlassen? MfG Petra

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Information, dass Sie die Beiträge selbst entrichten müssen, um eine Beitragslücke zu vermeiden, ist richtig. Sie müssten sich auf Antrag pflichtversichern. Dafür gibt es eine Antragsfrist. Diese beginnt ab dem Folgetag des Eintritts Ihrer Arbeitsunfähigkeit und endet nach 3 Monaten. Wenn Sie also vor dem 17.11.2009 erkrankt sind, wäre es heute bereits zu spät die Versicherung zu beantragen. Möglich wäre noch eine freiwillige Versicherung. Eine Aussage, ob eine freiwillige Versicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist, kann ich an dieser Stelle nicht treffen. Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

2 Antworten

Rentnerinam 16.02.2010 | 19:13
Nun, ich hab mal beim Ehemann die Konditionen für Tagegeldversicherung gelesen. Da wurde schon im Antrag darauf hingewiesen, man dürfe bei der Höhe nicht nur die Lebenshaltungskosten berücksichtigen, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge. Haben Sie bei der DRV schon nachgefragt? Arbeitslosenversicherung übrigens auch nicht vergessen!
Unbekanntam 16.02.2010 | 19:56
Hallo Petra, ja Sie müssen, wenn Sie keine Lücken haben wollen, die Beiträge alleine tragen. Das sind nun mal die Schattenseiten der privaten Krankenvesicherung. Sie können die Beiträge nachentrichten, wenn Sie in letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie haben aber nur 3 Monate Zeit. Also schnell in die nächste Beratungsstelle gehen. Nehmen Sie Ihre AU-Bescheinigungen und Ihren Ausweis mit.
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