Die Information, dass Sie die Beiträge selbst entrichten müssen, um eine Beitragslücke zu vermeiden, ist richtig. Sie müssten sich auf Antrag pflichtversichern. Dafür gibt es eine Antragsfrist. Diese beginnt ab dem Folgetag des Eintritts Ihrer Arbeitsunfähigkeit und endet nach 3 Monaten. Wenn Sie also vor dem 17.11.2009 erkrankt sind, wäre es heute bereits zu spät die Versicherung zu beantragen. Möglich wäre noch eine freiwillige Versicherung. Eine Aussage, ob eine freiwillige Versicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist, kann ich an dieser Stelle nicht treffen. Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.