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BEITRAGSLÜCKEN

von Beitragslücken27.05.2010 | 18:30
1575 Ansichten
8 Antworten

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Aus meinem Vers. Verlauf, bisher 38 Jahre, ergeben sich ca. 23 Monate die bis dato nicht belegbar sind. Diese sog. Lücken aber, liegen in den 60 er und 70 er Jahren. Die Firmen bzw. meine damaligen Arbeitgeber sind mir zumindest - Namentlich - noch geläufig, teilweise aber schon etliche Jahre im Markt nicht mehr vertreten. Frage daher; würde der DRV eine Eidestattliche Versicherung meinerseits als Nachweis der ehem. Beschäftigung genügen ? Danke schon mal für das Feedback.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als erstes würde ich im Rahmen der Kontenklärung diese Zeiten (so genau wie möglich) nur angeben und dazu schreiben, dass Sie keine Unterlagen mehr haben. Der nächste Schritt kommt dann von der DRV. Kann die DRV diese Zeiten auch nicht herausbekommen, kommt automatisch die Möglichkeit der Zeugenerklärung; aber das wäre die letzte Möglichkeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

JA!

6 Antworten

Icham 27.05.2010 | 19:50
Es gibt meines Wissens nach folgende Möglichkeiten diese Zeiten zu belegen: Nachweisbarkeit durch die Krankenkasse, die Krankenkassen führten bis in die 1970er Jahre sog. Mitgliederkarten auf denen die Art der Tätigkeit, der Arbeitgeber und der Beschäftigungszeitraum eingetragen wurden. Allerdings haben die Krankenkassen "nur" eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren. Wenn sie Glück haben, existiert Ihre Mitgliederkarte noch. Anhand dieser kann man die Zeit nachweisen. Ferner ist es möglich, dass die Krankenkasse ihre "Arbeitgeberhebelisten" an die DRV Land abgegeben haben. Je nachdem wo Sie gearbeitet haben, z.B. in Hessen könnten bei dieser DRV Unterlagen existieren, die Ihre Beschäftigung belegen können. Oder: Benennen Sie Zeugen, die belegen können, dass Sie in der Firma gearbeitet haben. Eine eidesstattliche Versicherung, welche Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben können, wäre natürlich auch denkbar. Aber ich denke, dass sich noch ein Experte zur Frage äußern wird ;-) Grüße
Icham 27.05.2010 | 20:42
Achso, natürlich kann Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen auch bescheinigen, dass Sie bei ihm gearbeitet haben. Sofern dieser das noch weiß :-P
Beitragslückenam 28.05.2010 | 07:01
@ICH. Wenn, dann wäre nur die eidest. Vers. möglich. Wie bereits angedeuet sind die ehem. AG schon lange vom Markt - die bes. 30 Jahre schon weit überzogen und ehem. Arbeitskollegen ? Sterbeurkunden der sog. Ehemaligen wird die DRV wohl nicht akzeptieren :-)
Beitragslückenam 28.05.2010 | 08:37
Danke. Heisst das im Klartext, wenn keine Zeugen mehr vorhanden - eine Eidest. Versicherung nicht genügt bzw. sodann nicht anerkannt wird ?
oder soam 28.05.2010 | 09:22
Versuchen Sie es als erstes über die frühere Krankenkasse! Unter Umständen gibt es für die Zeiten bis 31.12.1972 (abh. Besch.) auch noch Aufzeichnungen bei der damaligen Heimatgemeinde, Ortsbehörde, Versicherungsamt etc., wenn die aufzurechnenden Quittungskarten dort eingereicht wurden!
Bertam 28.05.2010 | 14:36
Die Quittungskarten müssten bei der jeweiligen DRV lagern, in deren Zuständigkeitsbereich Sie damals tätig waren. Sofern diese noch nicht bei Ihrem aktuellen Versicherungsträger vorliegen und berücksichtigt worden, werden diese von der DRV beim damals zuständigen Versicherungsträger angefordert und ins Versicherungskonto übertragen. Sie müssen auf jeden Fall die Beschäftigungszeiten, sowie Arbeitgeber und Arbeitsort bei der Kontenklärung angeben. Wenn sich aber Lücken innerhalb der bereits vorliegenden Quittungskarten ergeben ist eine Anerkennung bzw. Glaubhaftmachung der Beschäftigung auf Grund von Zeugenaussagen und eidesstattlicher Versicherung schwierig. Die Eintragungen hätten durch Ihren damaligen Arbeitgeber auf der Quittungskarte erfolgen müssen.
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