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Beitragsmarken

von nicnac21.04.2010 | 08:25
1287 Ansichten
7 Antworten
meine ur-omi hat einen witwenrentenbescheid erhalten, in dem keine Versicherungszeiten enthalten sind. Ihr Mann hatte nur Beitragsmarken bis in die 40er geklebt. Kann es sein, dass die Versicherungskarten vernichtet wurden. Wie kann man den Rentenbescheid jetzt überprüfen, wenn keine Versicherungszeiten mehr da sind?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.04.2010 | 09:42

Hallo nicnac,

in Einzelfällen ist es durchaus möglich, dass keine Versicherungsverläufe beim Rentenversicherungsträger gespeichert wurden, da die Versicherungskarten nach Rentenbewilligung vernichtet wurden. Der Rentenbescheid kann bei nicht mehr vorhandenen Versicherungsverläufen hinsichtlich der entrichteten Beiträge nicht mehr überprüft werden.

6 Antworten

???am 21.04.2010 | 09:08
Ihr Urgroßvater hat bei der Abgabe der Versicherungskarten Aufrechnungsbescheinigungen erhalten. Mit denen können Sie die Anzahl der Marken und deren Höhe nachvollziehen.
nicnacam 21.04.2010 | 09:56
Die liegen nicht mehr vor, da Sie mit dem damaligen Tentenbescheid vernichtet wurden.
Schadeam 21.04.2010 | 10:05
Der Uropa hat wohl als er in Rente ging die alten Belege vernichtet. Das hat er wohl deshalb getan, weil er überzeugt war, dass alles OK sei. Wäre er anderer Meinung gewesen, hätte er wohl auch anders gehandelt. Die Konsequenz dieser Handlung ist nun die, dass man das wohl kaum noch überprüfen kann. Das sollten Sie einfach akzeptieren.
mmmh!am 21.04.2010 | 10:24
Technisch sollte es eigentlich nicht möglich sein, einen Rentenbescheid ohne Versicherungszeiten zu erhalten. Da aber wegen der besitzgeschützen Entgeltpunkte eine Nachspeicherung von Beitragsmarken wenig Sinn macht, dürfte rechtlich alles im grünen Bereich sein. o. k.?
sgb 6am 21.04.2010 | 10:36
was ist mit ersatzzeit, pauschaler anrechnungszeit, mindest-ep, lehrzeitanhebung, etc. würde alles fehlen ohne aktuellen versicherungsverlauf.
Renten-Fachmannam 21.04.2010 | 11:55
Wann ist der Ur-Opa verstorben ? erst jetzt oder früher ? Liegt hier eventuell eine Versichertenrente nach dem Recht des Beitrittsgebietes vor, die zum 01.01.1992 nach § 307a SGB VI übernommen wurde ? Dann würde die Witwenrente auf der Grundlage der besitzgeschützten Entgeltpunkte aus der Versichertenrente beruhen. Es kann auch sein, dass ein vollständiger Witwenrentenbescheid vor Jahren bei der ersten FESTSTELLUNG der Witwenrente erteilt wurde, und es sich jetzt nur um eine NEUBERECNNUNG, z.B. wegen Änderungen in der KV/PV oder beim anzurechnendem Einkommen handelt. Bei Neuberechnungen wird kein kommpletter Rentenbescheid gefertigt. Wie zu sehen ist, kann mit Ihren Angaben keine befriedigende Antwort gegeben werden.
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